Das Verwaltungsgericht entscheidet am Freitag, ob die Stuttgart-21-Gegner in drei Fällen in der Bahnhofshalle und am 8. Dezember auf dem Arnulf-Klett-Platz demonstrieren dürfen.
Wieder einmal hat sich das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit dem Veranstaltungsort der Montagsdemos gegen Stuttgart 21 befasst. Das Gericht gab am Freitagnachmittag der Stadt Stuttgart Recht: Die Demonstranten dürfen nicht, wie sie es angemeldet hatten, an drei Montagabenden in der Bahnhofshalle ihren Unmut über das umstrittene Milliardenprojekt äußern. Das hatten sie für den 24. November, den 1. und den 22. Dezember geplant. Die Stadt lehnte das ab, da der Bahnhof in erster Linie der Abwicklung des Reiseverkehrs diene, so die Begründung der Versammlungsbehörde. Man habe den Parkschützern vorgeschlagen, sich in der Lautenschlagerstraße zu versammeln, die auch in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes liege.
„Wir begrüßen insbesondere, dass das Verwaltungsgericht die Lautenschlagerstraße als geeignete Örtlichkeit für die Auftaktkundgebung anerkennt, dabei beruft es sich auf den Verwaltungsgerichtshof“, teilte Sven Matis, der Sprecher der Stadt, mit. Es hatte nämlich bereits in den Jahren 2012 und 2013 einen Rechtsstreit mit fast gleichem Inhalt gegeben. Auch damals hatte die Stadt Recht bekommen. Wie damals reichten die Veranstalter auch jetzt wieder Beschwerde beim VGH ein. Darüber muss bis Montag entschieden sein.
Die drei Demos in der Bahnhofshalle sind ein Streitpunkt zwischen der Versammlungsbehörde und den Stuttgart-21-Gegnern. Das Gericht muss noch über einen weiteren Termin entscheiden. Am 8. Dezember soll zum 250. Mal gegen das Bahnprojekt protestiert werden. Aus diesem Grund wollen die Projektgegner sich auf dem Arnulf-Klett-Platz und der Schillerstraße versammeln. Auch das hat die Stadt abgelehnt, weil es sich um eine Haupterschließungsachse der Innenstadt handele. Auch gegen diesen Bescheid des Ordnungsamts haben die Parkschützer einen Eilantrag gestellt. Über diesen ist jedoch noch nicht entschieden.