Erst wandten sich Projektgegner an die Staatsanwaltschaft, dann die Bahn. Die ominösen Vorfälle mit Juchtenkäfer-Kot beim Bauprojekt Stuttgart 21 haben nun ein juristisches Nachspiel.

Stuttgart - Die Baumfällaktion für Stuttgart 21 im Rosensteinpark und ihre ominösen Begleiterscheinungen am 12. Februar bereiten der Staatsanwaltschaft Stuttgart auch noch drei Wochen später Arbeit. Sie prüft eine Anzeige der DB-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU) gegen Unbekannt wegen Betruges und wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Artenschutzgesetz.

 

PSU stützte sich bei der Anzeige auf einen „unabhängigen Gutachter“: Ihm zufolge sollen der Käferkot, der an zwei Bäumen gefunden wurde, und die in einem Baum gefunde Flasche mit Mulm und Käferteilen „gezielt im Bereich der Baumfällungen platziert“ worden sein. Auf natürlichem Weg könnten die sogenannten Käferkotpillen dort nicht hingelangt sein. Wegen dieser „Manipulation“ habe man Anzeige erstattet, teilte PSU mit. Zudem behalte man sich vor, von möglichen Verursachern Schadensersatz zu verlangen.

Projektgegner reden von Verleumdung

Noch vor der Anzeige der Bahn waren aus dem Kreis der Projektgegner Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen wegen falschen Verdächtigungen, Verleumdung und übler Nachrede. Hier hatte die Behörde auch eine Prüfung der Anzeigen eingeleitet. Die Ergebnisse sind noch offen. Selbst hatte sich die Staatsanwaltschaft nach den Medienberichten über die Baumfällungen und die Funde nicht zum Handeln veranlasst gefühlt. Man habe keinen Anfangsverdacht für eine Straftat erkannt, sagte Pressestaatsanwalt Jan Holzner. Ein Vermögensschaden für die Bahn sei auch nicht ersichtlich gewesen.

Die Bahn will aber ermitteln, wie groß ihr Schaden durch die Verzögerung der Baumfällungen ist, für die sie eine Zustimmung der Europäischen Kommission brauchte, weil sich das Fällgebiet in Fauna-Flora-Habitat befand und bei sechs Bäumen eine Besiedlung durch den streng geschützten Juchtenkäfer nicht ausgeschlossen werden konnte. Zumindest der Baum, in dem sich die Flasche fand, gehörte zwar nicht zu den sechs „Juchtenkäfer-Verdachtsbäumen“, nach Auffassung der Bahn erhielt aber „der Verdacht Nahrung, das möglicherweise auch an anderer Stelle manipuliert worden sein könnte“.