OB Fritz Kuhn kommentiert die Nachricht von der Kostensteigerung bei S 21 als „schlechten Tag“ für die Landeshauptstadt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußert sich ebenfalls und Landesverkehrsminister Winfried Hermann wird deutlich.

Stuttgart - Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) hat am Mittwoch von einem „schlechten Tag für Stuttgart“ gesprochen, nachdem bekannt geworden war, dass sich die Fertigstellung von Stuttgart 21 um insgesamt drei Jahre verzögern und noch einmal 1,1 Milliarden Euro mehr kosten soll als bisher geplant. Für rund 6000 von dringend gebrauchten 7500 Wohnungen, die auf frei werdenden Bahnflächen entstehen sollen, verschiebe sich der Bau um Jahre. Das sei eine schlechte Nachricht für die Stadt. „Es stellt sich die Frage, ob es das jetzt war und ob es mit 2024 klappt“, sagte Kuhn.

 

Die Internationale Bauausstellung (IBA) 2027 werde man „selbstverständlich“ nicht absagen. Vielmehr werde man sie auf der Teilfläche C1 von Stuttgart 21, auf Flächen in der Region und vielleicht unter Einbeziehung des ehemaligen IBM-Areals in Stuttgart-Vaihingen realisieren.

Kostendeckel von 2009 gilt für Kuhn weiterhin

Für die Stadt erkennt Kuhn keine finanziellen Konsequenzen. Der Kostendeckel und die Finanzvereinbarung aus dem Jahr 2009 seien gültig und „eine starke Rechtsposition“. Dennoch sei es ein „so langsam schwer erträgliches Prozessrisiko“, dass inzwischen 3,1 Milliarden Euro mehr an Kosten in Rede stünden als mit dem früheren Kostenrahmen von 4,5 Milliarden. Bahn und Bund müssten hier Abhilfe schaffen und sich entscheiden, „in die Verantwortung zu gehen“. Das gelte besonders für den Bund, der sich des Projekts immer wieder sehr gerühmt habe. Dass die Bahn über gestiegene Baupreise klagt und dass die Kosten wegen sorgfältigerer Bauweise in gipshaltigen Bodenschichten gestiegen sind, leuchte ihm ein, sagte Kuhn. Das Naturschutzgesetz und das Planfeststellungsrecht seien aber noch die selben wie zu Projektbeginn. Zudem habe die Stadt beim Naturschutz „extrem mit der Bahn kooperiert“ und die Umsiedlung von Eidechsen unterstützt, so Kuhn.

Kuhn: Gespräche über Sparen am Flughafen wird man nicht verweigern

Nach Kuhns Überzeugung gibt es „keinen Handlungsspielraum in dem Sinn, dass wir das Projekt nicht machen“. Wer aussteige, bezahle viel Geld und habe dann nichts bekommen. Wegen der städtebaulichen Bedeutung und der verkehrlichen Effekte müsse es „schnell weitergebaut werden“. Dem von der Projektgesellschaft angestrebten Gespräch über etwaige Einsparungen im Flughafenbereich werde man sich nicht verweigern, auch nicht über einen ICE-Bahnhof beim Messeparkhaus anstatt tief unter der Erde bei der Messepiazza. Kuhn: „Meine Präferenz ist, dass die bisher vereinbarte Lösung umgesetzt wird“ – wenn nicht ein überzeugendes Alternativkonzept auf den Tisch komme, in dem alle Aspekte wie die Erreichbarkeit der Flughafenterminals, die Reisezeiten und der Brandschutz fundiert abgearbeitet seien. Ein solches sei bisher nicht erkennbar.

„Das ist erschreckend und ein riesiges Problem für die Projektpartner“, sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zu der aktuellen Entwicklung und stellte zugleich klar: „Das Land kann und wird sich an zusätzlichen Kosten für S 21 nicht beteiligen“. Kostensteigerungen und Zeitverzögerung bestätigten „leider die Befürchtungen der Vergangenheit, die lange Zeit nicht ernst genommen wurden“, sagte der Minister. Das belege auch, wie wichtig es gewesen sei, das das Land schon 2011 erklärt hatte, sich an Mehrkosten nicht zu beteiligen. Für die Kostensteigerungen sei allein die Bahn verantwortlich. Deshalb „sind Bund und Bahn in der Pflicht, auch die weiteren Mehrkosten zu tragen“, so Hermann.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann wirbt um Verständnis, dass er nicht bestätigte Informationen nicht kommentieren möchte. Er ergänzt: „Nur so viel kann ich sagen: Welche Zahlen auch immer am Ende bestätigt werden, es bleibt dabei: Bauträger ist die Bahn. Verantwortlich sind daher die Bahn und der Bund. Das Land zahlt nicht mehr als die vereinbarten 930 Millionen Euro. Das ist klar und entschieden. Daran ändert auch die Sprechklausel nichts – sie verpflichtet nur zum Sprechen. Sie verpflichtet aber nicht zum Zahlen. Sonst hieße sie Zahlklausel.“