Der Vertrag über die Nutzung des Schlossgartens zum Bau des Tiefbahnhofs ist geschlossen. Zudem wird die Bahn nach eigenen Angaben den Bau des Fildertunnels vorbereiten.

Stuttgart - Land und Bahn haben den sogenannten Gestattungsvertrag unterzeichnet. Dieser erlaubt es der Bauherrin von Stuttgart 21, über die landeseigenen Flächen im Mittleren Schlossgarten zu verfügen und dort die Baustelle für den Trog des Tiefbahnhofs einzurichten. In dem Kontrakt wird auch der Umgang mit jenen Bäumen geregelt, in dem die Juchtenkäfer leben.

 

Die Flächen zwischen Ferdinand-Leitner-Steg, der Straße Am Schlossgarten und der Schillerstraße, auf dem die betroffenen Bäume stehen, wird mit einem rund 1,8 Meter hohen Zaun umgeben. Innerhalb dieses Areals bleiben Baumfäll- und Verpflanzungsarbeiten untersagt. Das Land übergibt die Gesamtfläche aber erst dann an die Bahn, wenn das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) das am 5. Oktober 2010 erlassene Baumfällverbot aufhebt . Parallel dazu wird die Bahn nach eigenen Angaben in den nächsten Tagen damit beginnen, den Bau des Fildertunnels vorzubereiten. Dazu wird zunächst die Fläche vor dem Wagenburgtunnel geräumt, wobei auch einige Bäume gefällt werden müssen. Alle artenschutzrechtlichen Fragen seien abschließend geklärt worden, betont der Projektsprecher Wolfgang Dietrich.

Projektgegner demonstrieren am Samstag

Am Samstagnachmittag wollen die Gegner von Stuttgart 21 noch einmal alle Kräfte mobilisieren. Bei der Kundgebung am Hauptbahnhof (Beginn 14.30 Uhr) haben sich unter anderem der Leiter des Württembergischen Kunstvereins, Hans D. Christ, sowie Peter Pätzold, Fraktionsvorsitzender der Stuttgarter Grünen als Redner angekündigt.

Seine Partei hatte jüngst einen Dringlichkeitsantrag gestellt und gefordert, dass die geplanten Arbeiten im Schlossgarten bis zur Klärung aller rechtlichen Fragen ausgesetzt werden müssen. Gefordert ist dabei    zunächst das Eba, das mit Hilfe des Regierungspräsidiums Stuttgart die geplanten Artenschutzmaßnahmen der Bahn geprüft hat und das Ergebnis nun nächste Woche verkünden will – womit frühestens am Mittwoch zu rechnen ist.

Zuvor hat der Umweltverband BUND nämlich noch kurzfristig Gelegenheit bekommen, ebenfalls zu dem Gutachten der Bahn eine Stellungnahme abzugeben. Diese muss der Aufsichtsbehörde bis spätestens Dienstag kurz vor Mitternacht vorliegen, was für den BUND ein Ärgernis ist, wie die Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender betont: „Die vom Eba eingeräumte Frist von gerade mal zwei Werktagen ist unverschämt kurz und absolut unüblich – vor allem, wenn man bedenkt, wie viel Zeit sich das Eba für unsere Anfragen gelassen hat.“

Trotz der kurzen Zeitspanne werde der BUND seine Expertise fristgerecht vorlegen, betont Dahlbender. „Im Gegenzug erwarten wir, dass unsere Argumente sorgfältig geprüft werden.“ Grundsätzlich sei der Naturschutzverband der Ansicht, dass „unüberwindbare Hürden“ für die Aufhebung des im Oktober 2010 vom Eba aus artenschutzrechtlichen Gründen verhängten Fällverbots bestehen. Außerdem sieht der BUND zudem juristische Hürden, die den Baumarbeiten im Weg stehen. Der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil eindeutig klargemacht, dass im gesamten Bereich der Grundwasseranlage keine Bäume gefällt werden dürften, bis der artenschutzrechtliche Konflikt gelöst sei, so der Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Man werde daher das Eba auffordern, die Baumfällungen bis zum Abschluss eines ergänzenden Verfahrens nicht zu gestatten.

BUND sieht weitere juristische Hürden

Trotz der kurzen Zeitspanne werde der BUND seine Expertise fristgerecht vorlegen, betont Dahlbender. „Im Gegenzug erwarten wir, dass unsere Argumente sorgfältig geprüft werden.“ Grundsätzlich sei der Naturschutzverband der Ansicht, dass „unüberwindbare Hürden“ für die Aufhebung des im Oktober 2010 vom Eba aus artenschutzrechtlichen Gründen verhängten Fällverbots bestehen.

Außerdem sieht der BUND zudem juristische Hürden, die den Baumarbeiten im Weg stehen. Der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil eindeutig klargemacht, dass im gesamten Bereich der Grundwasseranlage keine Bäume gefällt werden dürften, bis der artenschutzrechtliche Konflikt gelöst sei, so der Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Man werde daher das Eba auffordern, die Baumfällungen bis zum Abschluss eines ergänzenden Verfahrens nicht zu gestatten. BUND sieht weitere juristische Hürden