Die Sprecher der Parkschützer, Matthias von Herrmann und Carola Eckstein, wehrten sich gegen Strafbefehle wegen einer unangemeldeten Versammlung – und hatten Erfolg. Die beiden S-21-Gegner wurden freigesprochen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Ein Berg von Holzhackschnitzeln hat zwei Stuttgart-21-Gegnern einen Haufen Ärger eingebracht: Carola Eckstein und Matthias von Herrmann, die beiden Sprecher der Parkschützer, erhielten wegen einer Protestaktion vor dem Staatsministerium Ende Januar 2012 Strafbefehle über je 450 Euro. Der Vorwurf: Sie sollen die Versammlungsleiter gewesen sein und die Demonstration vor dem Dienstsitz des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann nicht angemeldet haben. Beide legten Einspruch gegen die Strafbefehle ein, weswegen es nun zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Von Herrmann und Eckstein wurden in dem Verfahren freigesprochen.

 

Dem Prozess am Dienstag war ein langes, juristisches Hin und Her vorausgegangen. Das Amtsgericht hatte im Mai 2013 die von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle abgelehnt. Das Gericht hatte keinen hinreichenden Tatverdacht erkennen können. Die Staatsanwaltschaft wandte sich daraufhin an die nächsthöhere Instanz, das Landgericht . Diesem erschienen die beiden beschuldigten hinreichend verdächtig, so dass die beiden Pressesprecher doch noch mit Strafbefehlen belegt wurden. Das geschah im vergangenen Juli, teilte von Herrmann mit.

Feststellung der Polizei war ein Missverständnis

Beide Angeklagten machten vor Gericht deutlich, sie seien in die Vorbereitung der Protestaktion nicht eingebunden gewesen. Parkschützer hätten an jenem 31. Januar spontan gegen das bereits geschehene Abholzen von Bäumen vor dem Wagenburgtunnel und gegen die damals dräuende Rodung eines Teils des Mittleren Schlossgartens demonstriert. Sie seien lediglich als Pressesprecher hinzugerufen worden, damit der Protest gegen die grün-rote Landesregierung auch publik wurde.

Die Feststellung der Polizei, Carola Eckstein habe die Versammlung geleitet, stellte sich als Missverständnis heraus. Ein Beamter räumte ein, er habe den Eindruck gehabt, sie sei die Versammlungsleiterin, da ein Kollege mit ihr gesprochen habe. Die Tatsache, dass die Namen von Eckstein und von Herrmann auf einem Blatt, dass bei der Aktion verteilt wurde, stand, werteten weder die Staatsanwältin noch die Richterin als Beweis, dass die beiden Sprecher der Stuttgart-21-Gegner für die Aktion verantwortlich gezeichnet hätten.