Die "Parkschützer" haben mit einer Unterschriftenübergabe gegen die bald anstehende Entscheidung über Stuttgart-21-Arbeiten protestiert.

Stuttgart - Die Organisation Parkschützer hat am Freitag mit einer Unterschriftenübergabe vor dem Finanzministerium gegen die bald anstehende Entscheidung über die weiteren Arbeiten der Bahn für Stuttgart 21 protestiert. Die Projektgegner übergaben eine Unterschriftenliste, auf der die Namen von 4691 Bürgern stehen. Die Unterzeichnenden unterstützen die von Thomas Michelitsch initiierte Petition.

 

In dem Schreiben wird der Finanzminister und stellvertretende Ministerpräsident Nils Schmid (SPD) aufgefordert, der Bahn nicht zu gestatten, die Bäume zu fällen. Die Gegner argumentieren, dass bei der Volksabstimmung Ende November die Mehrheit der Bürger nur gegen den Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des Projekts bei einem festen Finanzierungsanteil entschieden habe. Die Baden-Württemberger hätten damit nicht automatisch der inzwischen bekannt gewordenen Kostensteigerung zugestimmt (wir berichteten). Den Sieg der Befürworter bei der Abstimmung erkläre man sich mit dem Versprechen, die Kosten würden den Deckelbetrag von 4,5 Milliarden Euro nicht überschreiten. Der Finanzminister dürfe es der Bahn nicht durchgehen lassen, dass sie die Kostenrechnung für den Tiefbahnhof nicht offenlege.

Die Parkschützer lieferten die Unterschriften als Weihnachtspäckchen an der Pforte des Ministeriums im Neuen Schloss ab, unter dem Motto „Keine Weihnachtsgeschenke für die Bahn, Nils Schmid!“ Das Schreiben von Thomas Michelitsch, dem 4691 Personen mit den gestern abgelieferten Unterschriften zustimmten, war dem Petitionsausschuss des Landtages bereits Anfang der Woche zugestellt worden.

Die Parkschützer wollen verhindern, dass die Bahn im Januar ihre Arbeiten wie geplant fortsetzt. In der zweiten Woche des neuen Jahres will das Unternehmen sich an den Abriss des Südflügels machen. In der darauffolgenden Woche sollen im Schlossgarten in dem Bereich, unter dem der geplante Bahnhofstrog später einmal liegen soll, Bäume entfernt werden – durch Fällung oder Verpflanzung. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben das nur bis zum 29. Februar, wenn die Vegetationsperiode beginnt.

Am Grundwassermanagement ruhen zurzeit die Bauarbeiten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim verfügt, als er einer Klage des BUND wegen Verstößen gegen den Artenschutz stattgab. ceb