Die Trennung der Pläne für den Filderabschnitt von Stuttgart 21 im Zuge der Variante Drittes Gleis ist genehmigt. Das hat ein Sprecher des Eisenbahn-Bundesamts der Stuttgarter Zeitung bestätigt. Doch vieles andere ist noch offen.

Stuttgart - Bis Ende des Jahres, so hat es der Bahn-Vorstand Volker Kefer im Frühjahr gefordert, sollte die Genehmigung für den Bau des S-21-Filderbahnhofs vorliegen. Sonst würde es trotz der Abtrennung und späteren Fertigstellung der Variante drittes Gleis eng mit dem Zeitplan. Der sieht vor, dass die Anbindung des Flughafens an die Neubaustrecke mit der von der Bahn avisierten S-21-Einweihung im Dezember 2021 erfolgt. Gut vier Monate vor Jahresende ist aber immer noch offen, wie das Genehmigungsverfahren weiter ablaufen soll. Immerhin ist eines klar: das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist nun damit einverstanden, dass der S-21-Filderbereich in zwei Planungsabschnitte aufgeteilt wird. „Nach Prüfung der Unterlagen bestehen keine Bedenken, das Anhörungsverfahren fortzusetzen“, teilte ein EBA-Sprecher mit.

 

„Der Zeitplan gilt und ist nach wie vor realistisch“, erklärte ein Sprecher des Bahnprojekts auf die Frage nach Genehmigung und Inbetriebnahme. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 würden die ersten Züge zwischen Stuttgart und Ulm und damit auch zum Flughafen fahren, sagte er. Bahnintern befindet sich der Abschnitt zwar auf einem „zeitkritischen Pfad“, früheren Angaben zufolge will die Bahn aber in der Ausschreibungsphase und Ausführungsplanung gegensteuern.

Komplizierte Lage auf den Fildern

Es ist eine komplizierte Gemengelage auf den Fildern. Die Anbindung des Flughafens und der Messe an den durch S 21 veränderten Zugverkehr, sei es durch S-Bahn, Regional- oder Fernzüge, ist seit jeher umstritten – nicht zuletzt im Filderdialog 2012, der – je nach Lesart – den Erhalt der bestehenden Gäubahnstrecke oder eine für den Regionalverkehr optimierte Variante der Bahnpläne favorisierte. Bei Letzterem, dem Filderbahnhof plus, lehnte das Land aber eine Mitfinanzierung ab. Ins Planfeststellungsverfahren zog die Bahn dann mit dem ursprünglichen Modell – einem neuen Bahnhof am Flughafen für den Fernverkehr und einer ausgebauten Terminalstation, an der Regionalzüge und – wie bisher – S-Bahnen halten. Doch bei der Erörterung erlitt die Bahn damit Schiffbruch, nachdem ein Verkehrswissenschaftler massive Verschlechterungen für die S-Bahn nachwies. Daraus erwuchs nach mehreren Verhandlungen im Frühjahr schließlich die Variante Drittes Gleis, die schließlich im S-21-Lenkungskreis, in dem Bahn, Land, Stadt Stuttgart und Regionalverband sitzen, im April offiziell beschlossen wurde.

Doch seitdem ist Ruhe an der Filderfront: Unterlagen würden vorbereitet und geprüft, hieß es über Monate hinweg bei der Bahn und dem Eisenbahn-Bundesamt. Nun immerhin ist Bewegung in die Sache gekommen. Das Regierungspräsidium hat vor wenigen Tagen ein Erlass des EBA erreicht. In diesem wird die Trennung des Planungsverfahrens in die beiden Abschnitte (1.3a für den Filderbahnhof und die Anbindung an die Neubaustrecke, 1.3b für das dritte Gleis und die Strecke zur Rohrer Kurve) akzeptiert. Die im Juni geänderten Planunterlagen der Bahn für den Abschnitt 1.3a wurde an die Stuttgarter Behörde weitergegeben. „Nach unserer Prüfung bestehen keine Bedenken, das Anhörungsverfahren fortzusetzen“, erklärte dazu ein EBA-Sprecher. Hierüber sei das Regierungspräsidium Stuttgart, das als sogenannte Anhörungsbehörde das Verfahren vor Ort betreibt, informiert worden. „Die Bahn muss die neuen Unterlagen allerdings noch in verschiedenen Punkten nachbessern, im Anschluss wird sie die Pläne direkt an das RP senden.“ Das Regierungspräsidium seinerseits bestätigt, dass der Erlass des EBA und die Unterlagen der Bahn eingegangen seien, allerdings fehlten die nachgebesserten Punkte noch. „Erst wenn die vorliegen, lassen sich Aussagen zum weiteren Verfahren und dem zeitlichen Ablauf machen“, sagte eine Sprecherin des Präsidiums. „Die Unterlagen werden vollständig voraussichtlich bis Ende August beim Regierungspräsidium eingereicht“, kündigte ein S-21- Projektsprecher an. Dies sei ein normaler Ablauf, Schwierigkeiten gebe es keine.

Offen ist, wie das Verfahren weiter abläuft

Unbeantwortet bleibt damit allerdings die Frage, ob es eine erneute öffentliche Erörterung geben wird, auf die die S-21-Kritiker dringen und die es nach den Erfahrungen der bisherigen Planfeststellungsverfahren wohl sehr schwer bis unmöglich machen würde, eine Genehmigung des Abschnitts 1.3a bis zum Jahresende zu erteilen. Der Sprecher des Bahnprojekts wollte sich dazu nicht äußern. Dies sei Sache der Behörde. Der S-21-Projektleiter für den Filderbereich, Christophe Jacobi, hatte im Juni erklärt, die neuen Pläne würden sich „nur in Details“ von denen unterschieden, die bereits im vergangenen Herbst öffentlich erörtert wurden. Deshalb rechne er damit, dass das Regierungspräsidium das Prozedere abkürzt. „Wir meinen, dass ein schriftliches Anhörungsverfahren in diesem Fall genügt“, sagte Jacobi.

Steffen Siegel, der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, die sich vehement gegen die S-21-Pläne wehrt, pocht darauf, dass nicht das laufende Genehmigungsverfahren fortgesetzt, sondern ein „zwingend notwendiges neues Erörterungsverfahren eingeleitet wird“. Nachteile der Bahnpläne – wie den 27 Meter tiefen Fernbahnhof und die Gefährdung des S-Bahn-Takts – blieben auch im neuen Abschnitt bestehen. „Unsere Sorge ist, dass die Bahn sich mit diesen weitgehend unveränderten Teilen der Planung durchwursteln will“, sagte Siegel. Was die Verfahren angehe, „herrscht Schweigen und ein auffallender Mangel an Transparenz“.