Die Bahn zeigt Zuversicht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zur Planung des Projekts Stuttgart 21 am Flughafen. Ob das begründet ist, muss sie nun zeigen, kommentiert Christian Milankovic.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Verkehrte Welt auf den Fildern: Die vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Sachen Stuttgart-21-Planung am Flughafen vermeintlich unterlegene Bahn „begrüßt die Entscheidung“, die auf den ersten Blick als Sieger dastehenden Kläger vom Naturschutzbund erwägen den Gang in die nächste Instanz.

 

Vermengt, was nicht zusammen gehört

Gerügt wurde vor Gericht nicht das Vorhaben, Stuttgart 21 rund um den Flughafen so zu realisieren, wie es vorgesehen ist. Die obersten Verwaltungsrichter im Land nahmen Anstoß daran, dass auf den Fildern vermengt wurde, was nicht zusammengehört. Die Umgehungsstraße von Plieningen, die in einem Aufwasch mit der neuen Bahnstrecke genehmigt und gebaut werden sollte, kann nicht so einfach durchgewunken werden, wie sich dies das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde vorgestellt hat. Dass sich das Land, das in Form des Regierungspräsidiums die Straßenbaupläne vorantreibt, vor Gericht in vornehmer Zurückhaltung geübt hat, war der Sache wohl ebenfalls nicht förderlich.

Die Bahn, gegen die sich die Klage nicht gerichtet hat, wird nun in den kommenden Wochen zeigen müssen, ob ihre demonstrativ zur Schau getragene Zuversicht begründet ist, wonach das Mannheimer Urteil zu keinen weiteren Verzögerungen führt. Und sie sollte lernen, sich auf ihr Projekt allein zu konzentrieren.