Bereits abgeschlossen sind die Untersuchungen gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf, der für den aus dem Ruder gelaufenen Einsatz im Mittleren Schlossgarten verantwortlich war. Unter anderem hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Mitte Dezember vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, weil „keine Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit“ vorlägen. Soweit sich in Einzelfällen Polizeibeamte einer Körperverletzung im Amt durch den nicht verhältnismäßigen oder exzessiven Einsatz von Zwangsmitteln wie Schlagstock, Pfefferspray oder Wasserwerfer möglicherweise strafbar gemacht hätten, so die Begründung, könne das nicht dem Einsatzleiter zugerechnet werden, da er davon keine Kenntnis gehabt habe und sich für ihn auch keine Anhaltspunkte für ein solches Fehlverhalten ergeben hätten. Und auch der Umstand, dass der damalige Polizeipräsident den Einsatz von Wasserwerfern grundsätzlich freigegeben hatte und in der Folge auch nicht beenden ließ, habe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ergeben.Insgesamt hat es bei dem mehrstündigen Polizeieinsatz im Mittleren Schlossgarten mehr als hundert Verletzte auf beiden Seiten gegeben. In der Folge hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart insgesamt rund 130 einzelne Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten und Polizeibeamte geführt. Mehrere Projektgegner sind dabei mittlerweile zu Geldstrafen verurteilt worden. Zudem musste auch ein Polizeibeamter eine Geldbuße in Höhe von 6000 Euro zahlen, weil er bei dem Einsatz einer Frau Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte.