Fast zwei Jahre nach dem Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten vom 30. September wird noch gegen insgesamt zwölf Polizisten ermittelt, die daran beteiligt waren. Laut dem Generalstaatsanwalt müssen einige der beteiligten Polizisten mit Strafen rechnen.

Stuttgart - Fast zwei Jahre liegen die folgenschweren Ereignisse im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart schon zurück, noch immer ist ein Teil der Verfahren nicht abgeschlossen. Ermittelt wird unter anderem auch gegen insgesamt zwölf Polizisten, die an jenem 30. September 2010 an dem Einsatz der Wasserwerfer beteiligt waren. Einige der Demonstranten waren durch den Strahl schwer verletzt worden. Um die Welt gegangen war dabei vor allem das Bild des Stuttgart-21-Gegners Dietrich Wagner, der mit blutenden Augen von zwei Helfern abgeführt wurde und einen Großteil seiner Sehkraft verloren hat. Zuständig für die Ermittlungen gegen die Beamten ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart, involviert ist bei diesem bedeutenden Verfahren als höchste Instanz aber zudem auch die Generalstaatsanwaltschaft. Laut dem Leiter der Behörde, Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, müssen einige der beteiligten Polizisten mit Strafen rechnen, wie er am Montag in einem Interview erklärt hat: „Wir haben Anhaltspunkte dafür entdeckt, dass bei diesem Einsatz die von der Polizei festgelegten Spielregeln nicht eingehalten worden sind“, sagte er.

 

Der Vorwurf, der untersucht wird, lautet auf Körperverletzung im Amt. Zum konkreten Stand der Dinge will sich die zuständige Staatsanwaltschaft vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens aber nicht äußern. „Die Entscheidung ist noch nicht gefallen, die Untersuchungen laufen noch“, so der Pressestaatsanwalt Stefan Biehl. Nach wie vor ist es also offen, ob die Ermittlungen, die vor etwa einem halben Jahr eingeleitet wurden, auch zu einer Anklage führen. Die Äußerungen des Generalstaatsanwalts im Vorgriff können dabei aber wohl als eindeutiges Zeichen interpretiert werden.

Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung im Amt