Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bahn nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 die oberirdischen Gleise nicht zum Weiterbetrieb anbieten muss.
Stuttgart - Die Stuttgarter Netz AG (SNAG) hat im Kampf um die oberirdischen Gleise am Hauptbahnhof verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden, dass die Bahn „nicht verpflichtet ist, Dritten die oberirdischen Anlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs nach Inbetriebnahme des Stuttgarter Tiefbahnhofs zur Weiternutzung anzubieten“, wie es in einer Mitteilung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts heißt.
Auch in erster Instanz schon gescheitert
Die SNAG wollte erreichen, dass die Bahn vor Abbau der Anlagen ein förmliches Stilllegungsverfahren durchführt, in dessen Rahmen die Privatbahner ihr Interesse an der Übernahme hätten bekunden können. Mit diesem Ansinnen waren sie im August 2016 vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht gescheitert. Daraufhin zog die SNAG vor das Bundesverwaltungsgericht.