Das Verwaltungsgericht hält ein Stilllegungsverfahren für die Gleise am Bahnhof für nicht notwendig. Die Stuttgarter Netz AG kann die nächste Instanz überspringen und gleich vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Klage der Stuttgarter Netz AG (SNAG) als unzulässig abgewiesen. Die Privatbahner wollten vor Gericht erreichen, dass es für die durch Stuttgart 21 überflüssig werdenden oberirdischen Gleise am Hauptbahnhof ein förmliches Stilllegungsverfahren gibt, in dessen Verlauf sie die Infrastruktur von der Deutschen Bahn übernehmen und weiterbetreiben wollten. Das Verwaltungsgericht schätzt in seinem Urteil den Umbau des Stuttgarter Bahnknotens aber als ein „planfeststellungspflichtiges Änderungsvorhaben“ im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ein. Ein zusätzliches Stilllegungsverfahren sei nicht notwendig. Die Klage hatte sich gegen das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) gerichtet, beigeladen waren die DB Netz AG sowie die Stadt Stuttgart.

 

Für Rainer Bohnet, Vorstandsvorsitzender der SNAG, kommt die Entscheidung des Gerichts „nicht überraschend“. Ob man die zugelassene Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wahrnehme oder doch erst Berufung beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof einlege, „entscheiden wir, wenn wir die Begründung gelesen haben“, sagt Bohnet. „Es geht aber weiter.“

Alle Bahnverbindungen sollen erhalten bleiben

Das Verwaltungsgericht macht unmissverständlich klar, dass das Prozedere zum Abbau der Gleise in einem weiteren Planfeststellungsverfahren zu klären sei. In dessen Verlauf könne die SNAG dann auch nochmals ihr Interesse bekunden. Wegen dieser Möglichkeit fehle für die aktuelle Klage das Rechtsschutzinteresse. Ein Planfeststellungsverfahren hatte der Rechtsvertreter der Bahn, Josef-Walter Kirchberg, im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Verwaltungsgerichts bei der Verhandlung am Dienstag nach einer Sitzungsunterbrechung zugesagt.

Stadt und Bahn mit Entscheidung zufrieden

Die Stuttgarter Richter verwiesen zusätzlich darauf, dass auch nach dem Umbau des Bahnknotens alle bisherigen Bahnverbindung von und nach Stuttgart weiterhin möglich seien. Der Bahnhof werde durch das Projekt nicht vom Schienennetz genommen, erklärt das Gericht. Genau das drohte in der niedersächsischen Kleinstadt Sulingen zu passieren, wo eine Verbindungskurve zwischen zwei Strecken zur Umgehung des Bahnhofs gebaut werden sollte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Genehmigung kassiert und damit Hoffnung bei Stuttgart-21-Gegnern geweckt. Schon nach dem Ende der Verhandlung in Stuttgart hatte Eisenhart von Loeper, selbst Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, kritisiert, dass das Verwaltungsgericht nicht die Begründung für das Sulinger Urteil abgewartet hatte. „Das hätte mehr Klarheit geschafft“, so von Loeper.

Stadt und Bahn sehen sich in Stellungnahmen am Mittwochnachmittag in ihrer Rechtsansicht bestärkt. Beim Eisenbahn-Bundesamt sprach man von einer „erwartbaren Entscheidung“.