Wegen Körperverletzung bei der Besetzung der Baustelle des Grundwassermanagements für Stuttgart 21 stehen fünf Personen vor Gericht. Ein Polizist hatte bei der Auseinandersetzung eine Kehlkopfprellung erlitten.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Szene ist im Juni 2011 viele tausend Mal im Internet angeklickt worden. In den S-21-Foren entspannen sich heiße Diskussionen und wilde Theorien um den wenige Sekunden dauernden Filmschnipsel. Zu sehen war, wie ein Mann in Jeans und Lederjacke am Boden lag und mit mehreren Personen rangelte. Der Mann am Boden war ein Polizist in Zivil. Wegen des Angriffs auf ihn müssen sich nun fünf Personen vor dem Landgericht verantworten, vier Männer im Alter von 39, 50, 55 und 70 Jahren und eine 19-jährige Frau. Die Anklage wirft ihnen schweren Landfriedensbruch und gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vor.

 

Polizei räumte erst nach Stunden das Areal

Die Szene spielte am Abend des 20. Juni 2011, als im Anschluss an eine Montagsdemo S-21-Gegner den Bauzaun um das ehemalige Busbahnhofgelände umstießen. Bis nach Mitternacht blieben sie auf dem Gelände, auf dem Material und Maschinen zur Einrichtung der Grundwassermanagementanlage lagerten. Bei der Aktion machten sich Personen an Baumaschinen zu schaffen und beschädigten Material wie die blauen Rohre. Die Polizei räumte das Gelände erst Stunden später, da sie nicht mit ausreichend Kräften am Bahnhof war, um früher einzugreifen.

In dieser turbulenten Nacht geriet eine Gruppe mit einem Polizisten in Zivil aneinander. Auf den wackeligen Internetvideos sind Hände und Füße von den umstehenden zu sehen. Der Beamte in Zivilkleidung bekam Schläge ab und stürzte zu Boden. Während er versuchte, die Angreifer abzuschütteln, legte er immer wieder eine Hand zum Schutz auf seine Dienstwaffe. Ein Mann, gegen den in einem extra Verfahren verhandelt werden soll, soll in dem Durcheinander versucht haben, dem Polizeibeamten seine Pistole zu entreißen. Ihm wird versuchter Raub und der Versuch, unerlaubt eine Schusswaffe zu führen, vorgeworfen. Gegen ihn wird getrennt verhandelt, da den fünf anderen vorgeworfen wird, gemeinschaftlich gehandelt zu haben.

S-21-Gegner behaupten, der Beamte habe provozieren sollen

In den Tagen nach der Stürmung der Baustelle war die Rede davon, der Polizist sei bewusst eingesetzt worden, um die Stuttgart-21-Gegner zu provozieren. Manche wollten sogar gesehen haben, wie er am Bauzaun gestanden und blaue Rohre darüber in den Park hinaus geworfen habe. Die Stuttgarter Polizei wies diese Vorwürfe zurück. Der Polizist sei angegriffen worden, als er von zwei Personen die Personalien feststellen wollte. Ganz anders klang, was in den Foren geschrieben wurde. Die Rede war von der „Enttarnung“ eines „Provokateurs“, den die Demonstranten „festnehmen“ wollten. Einige bezeichneten den Versuch, die Waffe wegzunehmen, als „Entwaffnung“.

Von den fünf Personen, die nun auf der Anklagebank sitzen, sollen der 56-Jährige und der 70-Jährige Rentner mitgemacht haben, als der Zaun umgerissen wurde. Der 50-Jährige soll den Polizeibeamten weggezerrt haben, als er Demonstranten kontrollierte, und ihn dann mit der Faust geschlagen haben. Der 55-Jährige soll hinzugekommen sein und den Beamten von hinten angegriffen haben. Der Polizist soll sich losgerissen haben. Die Gruppe holte ihn ein und der 56-jährige Mann und der Beamte rauften am Boden. Dabei sollen die 19-Jährige und der 39-Jährige den Polizisten ebenfalls von hinten angegriffen haben. Der 70-Jährige soll sich unterwegs einen Holzkeil geschnappt und der Gruppe damit gefolgt sein. Außerdem soll einer aus den Reihen der Angeklagten ebenfalls versucht haben, an die Waffe zu gelangen – wie der gesondert verfolgte Mann, dessen Verfahren noch aussteht. Der Staatsanwalt sprach in seiner Anklage von einem „bisher Unbekannten“, da nicht ermittelt werden konnte, wer das gewesen sein soll.

Beamter hatte eine Kehlkopfprellung erlitten

Der Polizeibeamte, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, hatte mehrere Schläge gegen den Kopf und den Hals abbekommen. Er hatte unter anderem auch eine Kehlkopfprellung erlitten. Das Verfahren wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann soll der Nebenkläger aussagen. Die Vorsitzende Richterin geht davon aus, dass viele Zeugen in dem Fall von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werden, da ihnen ebenfalls schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird.