Ein Stuttgarter warf einem Polizisten vor, ihn am Schwarzen Donnerstag 2010 mit einem Faustschlag verletzt zu haben. Nun wurde der Beamte von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Stuttgart - Es hat Aussage gegen Aussage gestanden in dem Prozess am Dienstag am Amtsgericht in Stuttgart. Hatte der Angeklagte, ein 26 Jahre alter Polizeibeamter, am 30. September 2010 einem Demonstranten tatsächlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen, der davon eine Platzwunde erlitt? Der Ordnungshüter stritt den Vorwurf ab. Beschuldigte der 34 Jahre alte mutmaßliche Geschädigte den Polizeibeamten grundlos? Der Stuttgarter warf dem Mann vor, ihm den Schlag unvermittelt verpasst zu haben.
Die Staatsanwältin glaubte dem 34-Jährigen und forderte in ihrem Plädoyer für den Polizeibeamten 70 Tagessätze zu je 60 Euro, also eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro. Doch die Strafrichterin Ursula Probst kam zu einem anderen Schluss. Demnach enthielten die Zeugenaussagen des 34-Jährigen zu viele Widersprüche. Die Richterin sprach den Angeklagten daher vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt schließlich frei. Die Staatsanwältin überlegt noch, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
„Dann hat mir der Polizist unter mein Auge geschlagen“
Der 34-jährige Stuttgarter hatte in dem Prozess erklärt, dass er zufällig im Park gewesen sei. Aus Neugier habe er sich wegen der Menschenmasse im Schlossgarten mit Bekannten unterhalten. Anfangs sei die Stimmung friedlich gewesen. Erst als die Polizei im Großaufgebot angerückt sei, habe er geahnt, dass die Situation brenzlig werden könnte. Plötzlich sei der ganze Schlossgarten voller Demonstranten und Polizisten gewesen. Dann sei ein Wasserwerfer angerückt. Umzingelt von der großen Menschenmenge habe er beschlossen, sich zum Schutz vor den Wasserstrahlen unter eine große Plane zu setzen und sich schließlich von der Polizei aus dem zu räumenden Gebiet führen zu lassen. Er habe keinen Widerstand geleistet, als ihn der 26-Jährige und ein Kollege hinter die Polizeisperre geführt hätten. Dort sei er zunächst auch losgelassen worden.
„Doch dann hat mir der Polizist unter mein Auge geschlagen“, so der 34-Jährige. Er sei völlig schockiert von der Brutalität gewesen. Die Wunde – ein fünf Millimeter langer Riss – musste später im Krankenhaus genäht werden.
Der Polizeibeamte stritt hingegen den Faustschlag ab. „Es gab keinen Grund dafür, den Mann zu schlagen“, sagte der 26-jährige Bundespolizist aus Bayreuth, der mit einigen Kollegen für die Räumungsaktion nach Stuttgart beordert worden war. Und auch sein Kollege, mit dem er den 34-Jährigen abgeführt hatte, hatte keinen Übergriff beobachtet.
Von wem oder was die Wunde verursacht wurde, sei offen
Die Richterin erkannte in der Beweisaufnahme „keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Polizist den 34-Jährigen geschlagen und verletzt hat“. Unstreitig sei, dass das Opfer eine Wunde davongetragen habe. Von wem und durch was sei allerdings offen. Auch habe der Mann gegenüber einem Sanitäter keine Angaben zur Herkunft der Verletzung gemacht. Und er habe bei seiner Schilderung stark übertrieben. Der 34-Jährige habe zum Beispiel gesagt, ihm sei nicht geholfen worden – was nicht stimme, die Beamten hätten ihn zu einem Ersthelfer gebracht, so Probst.
Bereits zahlreiche Teilnehmer der Demonstration im Schlossgarten an jenem Tag, der als „schwarzer Donnerstag“ bekannt geworden ist, haben sich vor dem Gericht wegen Körperverletzungen an Polizeibeamten, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Bedrohungen oder Beleidigungen verantworten müssen oder Strafbefehle zugeschickt bekommen. Auch einige Polizisten sind verurteilt worden, weil sie beim Einsatz gegen das Gesetz verstoßen hatten. Zuletzt wurde ein Polizeibeamter im vergangenen Oktober wegen eines Schlagstockhiebs gegen einen Demonstranten zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem musste der Mann 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.