Projektkritiker scheitern mit ihren Vorstoß gegen Bahn-Vorstände und -Aufsichtsräte. Sie warfen ihnen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 Untreue vor.

Stuttgart - Die unter anderem von Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper erstattete Anzeige gegen amtierende und ehemalige Mitglieder des Bahnvorstands sowie gegen Aufsichtsratsmitglieder wird vorerst keine Folgen haben. Von Loeper, der auch Sprecher des Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ist, warf den Verantwortlichen der Bahn Untreue vor, da sie das Projekt Stuttgart 21 weiterbetrieben.

 

Anzeige gegen eine ganze Reihe von Verantwortlichen

„Der drohende Schaden für den Konzern durch den Weiterbau von S 21 ist unstrittig und durch neue externe Gutachten und Prüfungen mehrfach belegt“, sagte von Loeper bereits im Mai 2017, als er eine bereits im Februar gegen die ehemaligen Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer erstatte Anzeige auch auf deren Nachfolger Richard Lutz und Ronald Pofalla ausweitete. Am Wochenende teilte nun von Loeper der Deutschen Presseagentur mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die entsprechenden Ermittlungen eingestellt habe. Dagegen habe er Beschwerde eingelegt. Die Ermittlungsbehörde und Eisenhart von Loeper waren am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Rückenwind für seinen juristischen Kampf sieht der Jurist durch die jüngst bekannt gewordenen Kostensteigerungen für den Umbau des Stuttgarter Bahnknotens, der nicht wie bisher behauptet 6,5 Milliarden Euro, sondern mindestens 7,6 Milliarden Euro kosten werde. „Die Staatsanwaltschaft Berlin kann nach diesem Offenbarungseid die Augen vor einer möglichen Untreue in der Konzernführung nicht verschließen“, sagt von Loeper.

Lange Prüfdauer hatte Hoffnung gemacht

Die lange Prüfdauer der ursprünglichen Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin hatte noch im September bei Projektkritikern und den Anzeigeerstattern Zuversicht ausgelöst, dass die Ermittlungsbehörden genauer hinschauen werden. Man habe den Behörden umfassend dargelegt, dass der Aufsichtsrat von den S-21-Kritikern mit Informationen versorgt worden sei, sodass sich die Aufseher nicht mehr auf Unwissenheit berufen könnten. Eine schnelle generelle Einstellung des Verfahrens sei dadurch erschwert, so von Loepers Einschätzung im September.

Immer wieder hat sich die Berliner Staatsanwaltschaft mit S-21-Anzeigen befasst. Die Senatsverwaltung listete im März 2016 auf Anfrage des damaligen Piraten-Abgeordneten Martin Delius auf, dass seit 2010 bei der Berliner Staatsanwaltschaft „insgesamt vier Strafanzeigen gegen Mitglieder des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG bearbeitet“ worden seien. „Tatvorwurf war jeweils ein Vergehen der Untreue wegen der Fortführung des Projektes Stuttgart 21.“