S21-Gegner Gangolf Stocker ist am Freitag zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt worden. Das Gericht hielt unter anderem den Vorwurf für gerechtfertigt, dass Stocker bei einer Demonstration im Oktober 2010 nicht für genügend Ordner gesorgt habe.

S21-Gegner Gangolf Stocker ist am Freitag zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt worden. Das Gericht hielt unter anderem den Vorwurf für gerechtfertigt, dass Stocker bei einer Demonstration im Oktober 2010 nicht für genügend Ordner gesorgt habe.

 

Stuttgart - Der prominente Stuttgart-21-Gegner Gangolf Stocker ist am Freitag zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese werde jedoch nur vollstreckt, wenn der ehemalige Sprecher des Aktionsbündnisses gegen das umstrittene Bahnprojekt innerhalb eines Jahres straffällig wird, wie der Richter am Landgericht Stuttgart bei der Urteilsverkündung am Freitag sagte.

Unter anderem hielt das Gericht den Vorwurf für gerechtfertigt, dass er bei einer Demonstration im Oktober 2010 nicht für genügend Ordner gesorgt habe. Die angedrohte Geldstrafe liegt bei 20 Tagessätzen zu 60 Euro.

Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dazu zählt die Anschuldigung, er habe während einer Demonstration nicht verhindert, dass ein Tieflader mit Traktoren in den Schlossgarten fuhr, sowie dass Musik von einem Wagen gespielt wurde. Die Verteidigung möchte gegen das Urteil Revision einlegen.