Freiburger Uni-Professor reicht Klage gegen Volksentscheid ein. S21-Stresstest erneut bestätigt.

Stuttgart/Freiburg - Baden-Württembergs Justiz nimmt den geplanten Volksentscheid zu Stuttgart 21 unter die Lupe: Der Staatsgerichtshof in Stuttgart prüfe eine Klage des Freiburger Uni-Professors Manfred Löwisch, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

 

Die Klage sei am Montag eingegangen. Es werde nun geklärt, ob sie zulässig sei und welches Gericht darüber zu befinden habe. Wie lange diese Prüfung dauern wird, sei noch nicht abzusehen. Der Jurist Löwisch, der von 1991 bis 1995 Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg war, hält den für 27. November terminierten Volksentscheid zum umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 für verfassungswidrig.

"Will erreichen, dass Volksabstimmung nicht durchgeführt wird"

„Ich will erreichen, dass die Volksabstimmung nicht durchgeführt wird“, sagte der 74 Jahre alte Löwisch am Montag in Freiburg der Nachrichtenagentur dpa. Der Beschluss des Landtages, der als Grundlage für die Volksabstimmung diene, sei verfassungswidrig.

Hintergrund: Baden-Württembergs Landtag hatte Ende September das von der grün-roten Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Kündigung der Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 mit der Mehrheit von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Das Parlament hatte damit den Weg frei gemacht für die Volksabstimmung, von dem sich die Landesregierung ein klares Signal erhofft. Löwisch ist der Ansicht, dass dies gegen die Landesverfassung verstößt. Der Abschluss und das Kündigen von Finanzierungsverträgen sei allein Sache der Regierung, der Landtag und das Volk seien hierfür nicht zuständig.

S21-Stresstest erneut bestätigt

Unterdessen hat auch eine zusätzliche Computersimulation bestätigt: „Stuttgart 21“ hat den von den Streitparteien geforderten Stresstest bestanden. Der zusätzliche Leistungstest sei von der Gutachterfirma SMA überprüft und bestätigt worden, sagte der Technik- und Infrastrukturvorstand der Bahn, Volker Kefer, am Montag in einer Telefonkonferenz. Die SMA hatte in einem Gutachten zum Stresstest im Juli Unstimmigkeiten festgestellt und eine weitere Simulation gefordert.

Laut Kefer bestätige die Nachsimulation das bereits Ende Juli präsentierte Ergebnis des Stresstests. Teils hätten durch die Verbesserungen sogar Verspätungen weiter abgebaut werden können. „Damit betrachten wir den Stresstest als final und endgültig bestanden“, sagte Kefer.