Stuttgart 21 Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Bahnchefs ein

Die Staatsanwaltschaft lässt die Vorstände und Aufsichtsräte der Bahn unbehelligt. Dennoch wird sich wohl 2019 ein Gericht um die Kostenentwicklung und um Verantwortlichkeiten kümmern.
Stuttgart - Der von Gegnern desProjekts Stuttgart 21 geäußerte Untreue-Vorwurf gegen Vorstände und Aufsichtsräte der Deutschen Bahn führt nicht zu Ermittlungen. Eine schriftliche und persönliche Stellungnahme des ehemaligen DB-Vorstands Tilo Sarrazin vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ändert nichts an der Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
Sarrazin hatte am 11. Juni dargestellt, dass Stuttgart 21 für die Bahn nie wirtschaftlich war. Es habe im Gegenteil als besonders unwirtschaftlich gegolten. Im Jahr 2001 habe die Wirtschaftlichkeit nur dadurch knapp dargestellt werden können, dass 930 Millionen Mark quantifizierter Risiken nicht betrachtet wurden. Der damalige Bahnchef Hartmut Mehdorn habe ihn dennoch zu weiteren Verhandlungen mit Stadt und Land beauftragt, um die Bestellung des Nahverkehrs in Baden-Württemberg pauschal zu erhalten.
Vorwurf der Gegner: Bahn wurde geschädigt
Die Projektgegner fordern seit Jahren staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Bahn-Vorstände und strafrechtliche Konsequenzen wegen Untreue gegen Entscheidungsträger der Aktiengesellschaft Bahn. Ein Abbruch der Arbeiten sei für den Konzern wesentlich kostengünstiger als der Weiterbau. Die Staatsanwälte hatte bereits im Februar 2018 das Verfahren eingestellt, das Aktionsbündnis gegen S 21 dagegen Beschwerde eingelegt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin habe ihre Entscheidung, das Verfahren einzustellen „unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Herrn Sarrazin bestätigt“, teilte die Pressestelle der Behörde unserer Zeitung auf Anfrage mit.
Konzern will Milliarden von Partnern
Die Bahn AG hat in den vergangenen Jahren die Kostenprognose für das Vorhaben mehrfach korrigiert. Aktuell sind 8,2 Milliarden Euro angesetzt. Die Summe liegt um 3,7 Milliarden Euro höher als vereinbart. Da die Partner eine weitere Mitzahlung verweigern, hatte der inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden Bahnchef Rüdiger Grube eine Milliardenklage gegen Land, Stadt, Verband Region Stuttgart und die Flughafengesellschaft eingereicht. Sie sollen 65 Prozent aller anfallenden Mehrkosten übernehmen. Die Klage könnte 2019 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt werden.
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