Im ersten Halbjahr 2023 dürfte sich entscheiden, ob Stuttgart eine Projektgesellschaft gründet. Das Für und Wider will die Stuttgarter Stadtverwaltung gründlich klären.

Wer soll die Entwicklung des großen Stuttgart-21-Viertels Rosenstein organisieren? Eine Projektentwicklungsgesellschaft, die von der Stadt gegründet wird, oder nur eigenes Personal der Verwaltung? Um das richtig zu beantworten, will die Stadtverwaltung nun externe Expertise in Anspruch nehmen und dabei auch Erfahrungen in anderen Städten mit ähnlichen Projekten beleuchten lassen. In Kürze soll ein entsprechender Auftrag ausgeschrieben, mit dem Gutachter dann das passende Vorgehen geklärt werden. Ines Aufrecht, die in der Stadtverwaltung für die Koordination beim Projekt Rosenstein zuständig ist, sagte am Dienstag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik, die Stadt solle „nicht ins Blaue hinein eine Entwicklungsgesellschaft“ gründen. Man müsse den Geschäftszweck und die Aufgaben erst definieren. Noch im Sommer wolle man über die Vergabe entscheiden, dem Gemeinderat im ersten Halbjahr 2023 dann die Handlungsempfehlungen für die Organisation vorstellen. Auch wenn es zu einer Entwicklungsgesellschaft kommen sollte, hält Aufrecht es für wahrscheinlich, dass die Grundstücke im städtischen Eigentum bleiben – um Grunderwerbsteuer zu vermeiden.

 

Zustimmung auch vom Linksbündnis

Die Stadträte beurteilten den Vorschlag als richtig. Der Schritt komme aber „mindestens drei Jahre zu spät“, kritisierte Martin Körner (SPD). Alexander Kotz (CDU) forderte, es dürfe keine Denkverbote geben. Alle Ämter müssten mit Offenheit mitwirken, auch wenn es zu einer Projektgesellschaft kommen sollte, die man vielleicht auch noch bei anderen Projekten gebrauchen könne. Michael Schrade (Freie Wähler) wollte nicht ausschließen, dass die Organisation in der Hand der Verwaltung bleibt.

Dem Vorgehen stimmte der Ausschuss einstimmig zu – auch Hannes Rockenbauch (SÖS), obwohl das Linksbündnis das Projekt S 21 weiterhin grundsätzlich ablehne.