Projektgegner wollen ein viertes Bürgerbegehren in Sachen Stuttgart 21. Kernpunkt ist die nach Ansicht der Kritiker offensichtliche reduzierte Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs. OB Fritz Kuhn vermisst dafür konkrete Anhaltspunkte.

Stuttgart - Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) fordert den Gemeinderat auf, auch das vierte Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 für unzulässig zu erklären. Mehr als 20 000 Bürger wollen in einem Bürgerentscheid den Ausstieg der Stadt aus dem Bahnhofsprojekt erreichen, weil es aus ihrer Sicht einen Leistungsrückbau bedeute. Der achtgleisige Tiefbahnhof könne in der morgendlichen Spitzenstunde weniger Züge abwickeln als ein modernisierter Kopfbahnhof, lautet die Kernaussage. Der Verwaltungsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch mit dem Antrag der Verwaltung, der Gemeinderat entscheidet am Donnerstag. Außerdem wird in diesen Sitzungen über das dritte Bürgerbegehren befunden, in dem die Kritiker die Kostenexplosion anprangern und auch darin eine Möglichkeit zur Kündigung der Finanzierungsvereinbarung sehen. In der bisher erfolgten Debatte zeichnete sich auch dafür keine Mehrheit ab; sogar die Grünen als ehemalige S-21-Protestpartei spielen nicht mit.

 

Kuhn begründet die Ablehnung des vierten Antrags damit, dass er (und Gutachter Kirchberg) die für eine Kündigung „konkreten Anhaltspunkte für eine zu geringe Leistungsfähigkeit“ vermisse. Sie seien weder der Begründung zu entnehmen, noch lägen sie objektiv vor. Das sehen die Kritiker naturgemäß anders. SÖS-Linke-Plus beantragten für den Mittwoch ein Rederecht für Christoph Engelhardt – er und seine Mitstreiter von der Internetplattform Wikireal sehen sich in der Lage, Beweise zu liefern. Noch ist aber nicht sicher, dass der Experte zu Wort kommt.