Den Prüfern der Stuttgart-21-Pläne ist kein Vorwurf bei den schleppenden Gemehmigungsverfahren zu machen. Gleichwohl muss nicht zuletzt der Bund ein Interesse an straffen Abläufen haben.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Stuttgart  21 schafft Arbeitsplätze. So lautete eine der Botschaften, mit denen einst die Befürworter für die milliardenschwere Neuordnung des Bahnknotens geworben haben. Dachten diese wohl ans Baugewerbe, scheint die Realität eher einen Aufbau an Kräften in Behörden sinnvoll erscheinen zu lassen. Wobei den Prüfern der Pläne beim Eisenbahn-Bundesamt kein Vorwurf zu machen ist – alleine direkt am Bahnhof betreibt die Bahn derzeit die 15. zu genehmigende Änderung ihrer ursprünglich vorgelegten Unterlagen.

 

Steuerkreis darf Genehmigungsverfahren nicht ersetzen

Unverständlich ist gleichwohl die Zurückhaltung des Eisenbahn-Bundesamts, wenn es darum geht, in einem Gremium über die Qualität der vorgelegten Pläne zu sprechen und nach Möglichkeiten zur Optimierung zu suchen. Klar muss dabei sein, dass dieser Zirkel das ordentliche Genehmigungsverfahren beschleunigen, aber keinesfalls ersetzen darf. Dass die Behörde und die Bahn auch kooperativer miteinander umgehen können, haben die Beteiligten bei der nun in Betrieb gehenden Neubaustrecke in Ostdeutschland gezeigt.

Dass in Stuttgart die Genehmigungsverfahren nicht zur unendlichen Geschichte werden, muss auch im Interesse der Politik sein. Berlin bezahlt aus eigenen und aus EU-Mitteln immerhin satte 1,2 Milliarden Euro für den Stuttgarter Bahnknoten. Ein über die reine Rolle des Teil-Finanziers hinaus gehendes Engagement des Bundes auch im Hinblick auf Verbesserungspotenzial in den Abläufen ist aber bisher nirgends zu erkennen.