Der Stuttgart-21-Gegner Gangolf Stocker prozessiert weiter – wenn es sein muss, bis vor das Bundesverfassungsgericht. Denn am Mittwoch hat das Oberlandesgericht seinen Freispruch des Landgerichts kassiert.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Gangolf Stocker ist sauer. Aber das nimmt ihm seine Streitlust nicht. In der dritten Instanz ist am Mittwoch über Fehler verhandelt worden, die ihm als Versammlungsleiter bei mehreren Demonstrationen gegen Stuttgart 21 zur Last gelegt werden. Es ist ein Hin und Her: Das Amtsgericht hatte den Stadtrat und Mitbegründer des Aktionsbündnisses gegen S 21 in zwei Verfahren zu Geldstrafen verurteilt, insgesamt hätte er 5400 Euro bezahlen müssen. Dagegen hatte Stocker Berufung eingelegt. Das Landgericht bewertete die Fälle anders. Es sprach ihn frei. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Revision. Das Oberlandesgericht (OLG) untersuchte das Verfahren der zweiten Instanz deshalb auf Rechtsfehler und fand sie auch. Also geht das Spiel wieder von vorne los. Das Verfahren gegen Stocker wird nach der Entscheidung des OLG erneut vor einer Kammer des Landgerichts verhandelt.

 

Es geht um Demonstrationen Ende des Jahres 2010 und im Frühjahr des Jahres 2011. Bei allen drei Kundgebungen und Aufzügen soll Stocker, der sie als Versammlungsleiter angemeldet hatte, zu wenig Ordner eingesetzt haben. Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart hatte ihm zur Auflage gemacht, pro 50 Demonstranten einen für die Ordnung Verantwortlichen zu benennen. Diese Zahl sei immer deutlich unterschritten gewesen. Einmal sollen es statt der geforderten 600 Ordner nur 60 gewesen sein, dann wieder nur 50 statt 300. Sie hätten dafür sorgen sollen, dass bei einer Kundgebung vor dem Nordausgang des Bahnhofs die Heilbronner Straße und der Arnulf-Klett Platz frei bleiben.

Mit Traktoren in den Schlossgarten

Einen weiteren Vorwurf brachte dem S-21-Gegner die Solidarität einer Gruppe aus dem Wendland ein. Von dort kamen Sympathisanten mit Traktoren, um an einer Demo im Schlossgarten teilzunehmen. Deren Auftritt im Park sollte der Versammlungsleiter unterbinden. „Die waren aber schon am anderen Ende auf einem Tieflader reingefahren, und rundherum waren lauter Menschen, was sollte ich da tun?“, verteidigte sich Stocker von Instanz zu Instanz aufs Neue. Das Gleiche gelte auch für einen Lautsprecherwagen, der entgegen der von der Verwaltung erteilten Auflage Musik bei einer Demonstration spielte. „Das ist doch völlig weltfremd. Ich war an der Spitze des Demozugs. Wie soll ich das denn bei mehreren Tausend Demonstranten machen?“, fragte der Aktivist.

Das Landgericht hatte Stocker freigesprochen, weil die zuständige Kammer die Auflagen der Stadt nicht als solche eingeordnet hatte. Auflagen kann die Genehmigungsbehörde erteilen, wenn sie durch die Versammlung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sehen. Da keine konkreten Gefahren benannt worden seien, seien die Auflagen hinfällig und damit auch Verstöße dagegen, wie sie dem SÖS-Stadtrat vorgeworfen werden. Das OLG sah darin den Fehler der vorigen Instanz. Sie habe das nicht richtig geprüft. Das sollen die Kollegen am Landgericht in einer erneuten Verhandlung nun nachholen.

Enttäuscht, aber nicht entmutigt

Gangolf Stocker war zwar enttäuscht über den Ausgang der Revision, aber er lässt sich davon nicht unterkriegen. Im Gegenteil: „Ich bin der Meinung, wir ziehen am besten bis vors Bundesverfassungsgericht“, sagte er nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts zu seinem Anwalt.