Ermittlungen
Es hat bis zum 27. März dieses Jahres gedauert, bis das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft zu den Wasserwerfereinsätzen am 30. September 2010 – dem Schwarzen Donnerstag – vorlag. Die Staatsanwaltschaft begründete dies mit dem umfangreichen Akten-, Video- und Bildmaterial. Die Ermittlungsakten umfassen 37 Aktenordner.

 

Konsequenzen
Bei einem Strafmaß von mehr als 90 Tagessätzen gelten die Beamten als vorbestraft. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen haben sie noch polizeiintern mit disziplinarrechtlichen Folgen zu rechnen. Eine weitere wichtige Grenze für Polizeibeamte ist das Strafmaß einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Wird dieses verhängt, erfolgt automatisch die Entlassung aus dem Dienst und damit auch aus dem Beamtenverhältnis.