Versäumnisse des Eisenbahn-Bundesamtes betreffen den S-21-Abschnitt am Flughafen, obwohl das Gericht an diesem nichts zu bemängeln hat.

Stuttgart - Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hat bei seiner Baugenehmigung für den Flughafen-Fernbahnhof beim Projekt Stuttgart 21 und der neuen Südumgehung für Plieningen einen entscheidenden Fehler begangen. Für die Südumgehung stellt der von der Schutzgemeinschaft Filder und dem Naturschutzbund angerufene Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem 164 Seiten starken Urteil das „gänzliche Fehlen einer eigenständigen Abwägung“ für die neue Straße fest. Der Bedarf für die Straße werde „nur behauptet ohne Verkehrsuntersuchung und -prognose“. Das Eba hatte den Bahnanschluss untersucht. Das Straßenbau- sei vom Eisenbahnbauvorhaben „mitgezogen“ worden. Darlegungen und Begründungen der Straßenbauverwaltung für den neuen Anschluss bei Plieningen fänden sich in den Darlegungen und Begründungen des Eba nicht.

 

Halt am Flughafen vorzugswürdig

Weil das Abwägungsgebot verletzt worden sei, leide die für Schiene und Straße gemeinsam geltende Baugenehmigung unter einem „erheblichen Fehler“ und dürfe insgesamt nicht vollzogen werden, da beide Bauvorhaben rechtlich und tatsächlich zusammenhingen. Das Eba könne bei einer Umgestaltung des Straßenanschlusses auch zur Aufhebung der gesamten Baugenehmigung kommen. Die Abwägung könne aber nachgeholt werden, schreibt der 5. Senat. DiePlanungen für S 21zweifeln die Richter nicht an. Stuttgart  21 sei „objektiv erforderlich“, der unterirdische Halt am Flughafen gegenüber anderen Varianten, auch der eines Halts an der A 8, vorzuziehen.