Im Rathaus prallen bei der Diskussion über die Belastungen durch Stuttgart 21 die Meinungen aufeinander. Die Stadt verwahrt sich gegen den Vorwurf der Untätigkeit.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) hat sich am Dienstag vehement gegen den Vorwurf gewehrt, die Stadt lasse es bei der Überprüfung von Stuttgart-21-Baustellen allzu lax angehen. Dies hatte Stadtrat Thomas Adler mit Blick auf den von S-21-Baustellen ausgehenden Lärm gesagt. „Die Bahn ist da jahrelanger Wiederholungstäter und Bürgermeister Schairer schaut angestrengt weg“, so der Stadtrat der Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-Plus. Durch dieses Verhalten nehme die Stadtkasse Schaden, da ihr Bußgelder entgingen.

 

Stadt sieht sich durch das Land gestützt

Schairer antwortete auf die Vorhaltungen „mit einer kurzjuristischen Vorlesung, die ich Ihnen leider zumuten muss“, wie der Bürgermeister die Stadträte des Umwelt- und Technikausschusses wissen ließ. Die Gemengelage sei kompliziert, da verschiedene Regelungen und Gesetze an dieser Stelle ineinandergriffen. Anders als Adler, der sich auf das Feiertagsgesetz bezog, sieht das Rathaus das Arbeitszeitgesetz als maßgeblich an. Das Land und das Regierungspräsidium hätten diese Rechtsauffassung mehrfach bestätigt.

Bürgermeister: Rechtsweg steht offen

In der Aussprache wollte sich keine Fraktion die Sichtweise von SÖS-Linke-Plus zu eigen machen. Thomas Fuhrmann (CDU) erkannte in dem Vorstoß einen Versuch, „Stuttgart 21 weiter zu verschleppen“. Gabriele Munk (Grüne) verwies darauf, man habe in Sachen Lärmschutz an den S-21-Baustellen schon einiges erreicht, dürfe aber in den Bemühungen nicht nachlassen. Für die SPD erklärte Martin Körner, die Diskussion habe ein rechtliche Komponente und bei der leuchte ihm Schairers Standpunkt ein. „Und die politische Komponente ist allen klar“, sagte er an die Adresse Adlers. Jürgen Zeeb (Freie Wähler) attestierte SÖS-Linke-Plus damit „den Betroffenen einen schlechten Dienst“ erwiesen zu haben. Michael Conz (FDP) wollte den Versuch „der Sabotage“ erkannt haben und Eberhard Brett (AfD) empfahl Adler „den Besuch eines Proseminars in öffentlichem Recht“. Schairer verwies abschließend darauf, dass den Beschwerdeführern der Rechtsweg offen stehe.