Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat kein Ermittlungsverfahren wegen Gewässerverunreinigung gegen die Bahn, beteiligte Firmen und Behörden eingeleitet. Eine Beschwerde dagegen hat der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Es gebe keinen Anfangsverdacht für eine Straftat gegen die Umwelt, begründen die Staatsanwälte. Eisen sei kein grundwasserunverträglicher Stoff, die Vorgaben der Genehmigungen seien beachtet. Das gelte auch für den Einsatz der blauen Stahlrohre. Die Messungen belegten,dass die Grenzwerte eingehalten würden. Die Ingenieure 22 werfen der Staatsanwaltschaft vor, sich auf die Aussagen Beteiligter zu berufen und keine eigenen Nachforschungen anzustellen.