Bereits vor mehr als zwei Jahren hat die Bahn Klage gegen ihre Partner eingereicht. Seitdem schreiben die Anwälte Schriftsätze.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn will von ihren Partnern im Projekt Stuttgart 21 insgesamt mindestens weitere 2,4 Milliarden Euro haben. Die Summe ergibt sich aus dem Anteil von 65 Prozent am ursprünglichen Risikotopf (1,5 Milliarden), den die Partner übernommen hatten, und der Kostenexplosion auf 8,32 Milliarden.

 

Das Verkehrsunternehmen zeigt im Verfahren keine Eile. Ein Verhandlungstermin sei derzeit „nicht absehbar“, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Die Klage wurde Ende Dezember 2016 eingereicht, die Anwälte aller Parteien tauschen seitdem Schriftsätze aus. Die Vertreter der Bahn aus der Kanzlei Wilmer Hale (Washington D.C.) hatten zu den Klageerwiderungen ein Fristverlängerung bis zum 28. Februar beantragt. Der Aufschub sei inzwischen bis Ende März verlängert worden, sagt Andrea Hermesmeier, die als Juristin bei der Landeshauptstadt für die Koordination in diesem Verfahren zuständig ist. Sie nehme an, „dass auch wir für eine Antwort nochmals Zeit vom Gericht bekommen“. Der Sachverhalt sei komplex, der Umfang des Stoffes immens, der Streitwert extrem.

Streitwert an der Obergrenze

Das Gericht hat den Streitwert trotz Milliardenforderung auf 30 Millionen Euro festgesetzt. Die Summe „kommt nicht alle Tage vor“, heißt es bei der Rechtsanwaltskammer. Sie markiert die Obergrenze nach dem Gerichtskostengesetz. Entsprechend würden sich die Anwaltshonorare bemessen. Zu 91 713 Euro Wertgebühr kämen Verfahrens- und Termingebühr, in Summe rund 321 000 Euro. Das ist aber nur eine Möglichkeit der Vergütung. „In vielen Fällen werden Vereinbarungen auf Stundenhonorarbasis abgeschlossen“, so Hermesemeier.

Allein für die Stadt geht es bei dem Rechtsstreit um rund 530 Millionen Euro, etwa die Investitionsmittel eines Doppelhaushaltes. Damit wird klar, dass das Verfahren nicht in Stuttgart enden würde. Für den Weg bis zum Bundesverwaltungsgericht müsse man mit sechs bis acht Jahren rechnen, so der Anwalt der Stadt gegenüber dem Gemeinderat. Stuttgart 21 könnte damit in Betrieb gehen, bevor entschieden ist, wer am Ende zahlt.