Teile des Schlossgartens dürfen wieder betreten werden. Das teilte die Stadt mit. Der Grund: "Die Maßnahmen zur Errichtung des Baufelds" seien beendet.

Stuttgart - Das Aufenthalts- und Betretungsverbot für Teile des Mittleren Schlossgartens ist wieder aufgehoben worden. Das teilte die Stadt Stuttgart am Montag mit. Der Grund: "Die polizeilichen Maßnahmen zur Errichtung des Baufelds" seien abgeschlossen worden, hieß es in einer Pressemitteilung. Die Freigabe des Schlossgartens gilt ab Dienstag, 28. Februar 2012, um 18 Uhr.

 

Doch nicht der gesamte Schlossgarten ist davon betroffen. Ausgenommen sind die Areale innerhalb des Schutzzauns für die Juchtenkäfer (grün markierter Bereich auf der Karte) und die eigentliche Baustelle. Die übrigen Flächen dürfen wieder betreten werden. Die Straße am Schlossgarten wird voraussichtlich am Mittwoch, 29. Februar 2012 wieder geöffnet.

Im Rahmen der Baumaßnahmen zu Stuttgart 21 kann es weiterhin gelegentlich zu kurzzeitigen Sperrungen einzelner Wege oder einiger Parkbereiche kommen. Die Stadt bittet dafür um Verständnis.