Stuttgart 21 und der Artenschutz Bahn findet neuen Platz für Eidechsen

In der Erörterung zum Abstellbahnhof wollte die Bahn AG die Eidechsen auf dem Baugelände in Untertürkheim zur Not opfern. Nun hat sie eine Fläche zur Umsiedlung gefunden.
Stuttgart - Die Deutsche Bahn AG hat für den beim Projekt Stuttgart 21 geplanten Neubau des Abstellbahnhofs in Untertürkheim einen neuen Vorschlag zur Umsiedlung geschützter Mauereidechsen gemacht. Nun soll auch die Gäubahnstrecke als Ausweichquartier mit einbezogen werden. Daran gibt es auch Kritik.
Auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs in Untertürkheim, das für den Neubau planiert werden soll, werden hochgerechnet 4350 erwachsene Mauereidechsen vermutet. Sie sollen auf Flächen in Zazenhausen, Münster, Bad Cannstatt und Untertürkheim umgesiedelt werden. Allerdings konnte die Bahn die den Tieren verloren gehenden Gebiete zunächst nicht ganz ausgleichen. 4,7 Hektar Ersatzhabitate waren gefunden worden, 5,4 Hektar fehlten. Die Bahn hat nach der mündlichen Erörterung der Einwendungen im Januar 2020 dem Regierungspräsidium (RP) weitere Flächen entlang der Gäubahn genannt, von denen nach Prüfung 5,74 Hektar anerkannt wurden, nun stehen 10,44 Hektar zur Verfügung.
Das Eisenbahn-Bundesamt entscheidet
Der Naturschutzbund (NABU) und das Amt für Umweltschutz äußern Bedenken an der Eignung der Flächen und daran, dass die Bahn sie auch als Ausgleich für Wildbienen und Heuschrecken anrechnen lassen will. Diese hätten andere Ansprüche an den Lebensraum. Die höhere Naturschutzbehörde hat der Änderung zugestimmt. Sollte der Vorschlag nicht greifen, will die Bahn Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz. Dann sollen mehr Eidechsen auf kleinerer Fläche unterkommen oder einen Teil auf dem Baufeld belassen werden, was ihre Tötung zur Folge hätte. Dort werden rund 204 000 Kubikmeter Erde abgefahren und 279 000 Kubikmeter neues Material eingebracht. Vom zweiten Quartal 2022 an sollen innerhalb von drei Jahren 18 Kilometer Abstellgleise und Reinigungsanlagen entstehen. Das RP hat seine 240 Seiten Anhörungsbericht an das Eisenbahnbundesamt (Eba) gegeben. Dieses entscheidet über das Vorhaben und mögliche Auflagen.
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