Stuttgart 21 und der Naturschutz S 21 beschäftigt erneut Gericht

Die Schutzgemeinschaft Filder und der Naturschutzbund monieren die Pläne für die Schnellfahrstrecke entlang der Autobahn beim Flughafen. Die erste Runde konnten sie gewinnen, doch nun werden die Karten neu gemischt.
Stuttgart - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Revision zum Streit über den Bau des Filderabschnitts beim Bahnprojekt Stuttgart 21 (Bauabschnitt 1.3a) verhandelt. Schutzgemeinschaft Filder und Naturschutzbund (Nabu) wenden sich gegen die Bahnpläne für die Schnellfahrstrecke zwischen dem Fildertunnel und der weiteren Strecke bei Neuhausen. Moniert werden von den Naturschützern der Flächenverbrauch und die Tatsache, dass das Eisenbahnbundesamt (Eba) die Schienenplanung und die der neuen Landesstraße 1204 bei Plieningen zusammenspannte.
Kein Zeitpuffer mehr
Vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatten die Kläger im Dezember 2018 zunächst obsiegt, weder Bahn noch Land durften daher bauen. Allerdings wurde die S-21-Planung vom Gericht nicht moniert, der Haken lag an der verknüpften Genehmigung. Darauf legten alle Beteiligten Revision ein. Das Eba schob im Oktober 2019 eine geänderte Baugenehmigung nach und stellte ein überwiegendes öffentliches Interesse fest, also dürfe gebaut werden – noch bevor das Bundesverwaltungsgericht über die Revision entscheide. Die Bahn hat seitdem an der A 8 eine Baugrube ausgehoben und will bald den Flughafentunnel graben.
Die Erfolgsaussichten der Verbände sind gesunken. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. März 2020 Eilanträge der Schutzgemeinschaft und des Nabu auf die faktische Einstellung aller vorbereitenden Bauarbeiten abgelehnt. Vollendete Tatsachen bis zu Entscheidung des Senats seien nicht zu befürchten. Wenn nötig, könnten die Bauarbeiten „weitgehend rückgängig gemacht werden“. Für zeitliche Puffer bei Stuttgart 21 gebe es „keine Anhaltspunkte“, und auch der sofortige Straßenbau bei Plieningen liege „im öffentlichen Interesse“, heißt es in dem unserer Zeitung vorliegenden Beschluss des 3. Senats zu den Eilanträgen. Außerdem seien keine Alternativen für die Bahntrasse ersichtlich. Der Senat will seine Entscheidung in den nächsten Tagen bekannt geben.
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