Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) sieht verfassungsrechtliche Probleme beim geplanten Stuttgart-21-Kündgigungsgesetz.    

Stuttgart -  Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) meldet rechtliche Bedenken an dem von der grün-roten Landesregierung geplanten Gesetz zur Kündigung der Finanzierungsverträge von Stuttgart 21 an.

 

In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme schrieb Schuster, dass der Gesetzentwurf „keine Grundlage für eine rechtmäßige Volksabstimmung sein“ könne. Landeswahlleiterin Christiane Friedrich forderte unterdessen die Kommunen auf, den 27. November als Termin für eine Volksabstimmung zu prüfen.

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ihr die Möglichkeit gibt, die Finanzierungsvereinbarung für das Bahnprojekt zu kündigen. Am 16. September wird der Gesetzentwurf, zu dem die Betroffenen derzeit angehört werden, im Landtag beraten, am 28. September wird darüber abgestimmt.

Schuster hält Kündigung für nicht möglich

Da eine Mehrheit der Parlamentarier für Stuttgart 21 ist, wird erwartet, dass das Gesetz im Landtag scheitert. Die Verfassung sieht für den Fall, dass Regierungs- und Parlamentsmehrheit auseinanderfallen, eine Volksabstimmung vor. Schuster sagte, dass dieses Verfahren „das latente Misstrauen vieler Bürger gegen die Politik erheblich verstärken“ würde.

Darüber hinaus stellte der Oberbürgermeister fest, dass es weder ein vertragliches Kündigungsrecht gebe, noch die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorlägen. „Ein vertragswidriger Ausstieg durch das Land führt zu drastischem Schadensersatz, der an die Bahn zu bezahlen ist.“ Auch die Stadt würde Ansprüche gegen das Land geltend machen, kündigte er an.

Schuster betonte, dass er eine Volksabstimmung als weitere Chance sehe, um zu zeigen, dass die Mehrheit hinter Stuttgart 21 stehe. Eine Volksabstimmung dürfe aber „bitte nur über rechtmäßige Gesetze“ herbeigeführt werden.

Volksabstimmung am 27. November?

Sollte das Verfahren wie von Grün-Rot geplant verlaufen, könnte die Volksabstimmung über Stuttgart 21 am 27. November stattfinden. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte auf dapd-Anfrage, dass Landeswahlleiterin Christiane Friedrich die Kommunen aufgefordert habe, diesen Termin zu prüfen.

Ob an diesem Tag jedoch tatsächlich die rund 7,6 Millionen Baden-Württemberger über das Milliardenprojekt abstimmen, hängt vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens ab und ob Anfechtungen oder Klagen dagegen eingereicht werden.