Die Stuttgarter Netz AG hat vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt, die oberirdischen Gleisanlagen am Hauptbahnhof dürften bei Stuttgart 21 nicht ohne Stilllegungsverfahren abgebaut werden. Die Verhandlung verzögert sich, weil der Vorstand der Kläger zurückgetreten ist.

Stuttgart - Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Stilllegung der Gleisanlagen am bestehenden Kopfbahnhof wird verschoben. Dies hat nach Angaben des Gerichts die Klägerin, die Stuttgarter Netz AG, mit der Begründung beantragt, dass der bisherige Vorstand zurückgetreten ist. Die Verhandlung war Ende März geplant. Da nicht absehbar sei, bis wann die Stuttgarter Netz AG wieder handlungsfähig ist, werde mit einem neuen Termin zur mündlichen Verhandlung frühestens im vierten Quartal 2015 gerechnet, teilte das Verwaltungsgericht mit.

 

Die Netz AG will mit ihrer Klage erreichen, dass die Gleise im Kopfbahnhof erhalten werden und sie zumindest erst dann abgebaut werden dürfen, wenn ein offizielles Stilllegungsverfahren erfolgt ist.