Das Stuttgarter Amtsgericht hat die Besetzung des Südflügels am Hauptbahnhof als Hausfriedensbruch gewertet und gegen sechs Protestierende Geldstrafen verhängt. Der Südflügel war für den Bau von Stuttgart 21 abgerissen worden.

Stuttgart - Sechs S-21-Gegner sind vom Stuttgarter Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Sie gehören zu den Aktivisten, die am 12. März 2012 vom Dach des damals halb abgerissenen Südflügels des Hauptbahnhofs ein Transparent entrollten. Dessen Aufschrift lautete: „Alles zerstört, nichts gewonnen: Total versagt, Ramsauer & Co.“ Die elf Beteiligten waren von der Abbruchfirma wegen Hausfriedensbruchs verklagt worden. Sechs von ihnen hatten gegen die Strafbefehle des Amtsgerichts Einspruch eingelegt. Drei der ursprünglich elf Angeklagten haben ihre Einsprüche gegen die Strafbefehle aber kurz vor der Verhandlung zurückgenommen. Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren im Hinblick auf ein weiteres Verfahren eingestellt.

 

Gericht verhängt Geldstrafen

Bei der Prozesseröffnung in der vergangenen Woche hatten eine der Angeklagten argumentiert: „Das war kein Hausfriedensbruch, sondern eine politische Meinungsäußerung.“ Der Anlass der Aktion sei eine Pressekonferenz der Parkschützer und des Internetportals Wikireal im Rathaus gewesen, auf die man habe aufmerksam machen wollen. Das Amtsgericht teilt diese Auffassung offenbar nicht und verurteilte die sechs Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs. Vier von ihnen wurden zu je zehn Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, die beiden Übrigen zu je 20 Tagessätzen, weil sie bereits einschlägig verurteilt waren. Rechtsmittel hat bisher niemand eingelegt, allerdings ist dafür noch Zeit.