Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg (VGH) hat das Nein zum Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 am Montag bestätigt.
Stuttgart - Es bleibt vorerst beim Nein zu einem Bürgerbegehren gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21. Eine diesbezügliche Klage der Initiatoren scheiterte auch in zweiter Instanz, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Montag in Mannheim mitteilte. Die Landeshauptstadt habe das Bürgerbegehren zu Recht nicht zugelassen, befanden die Richter und bestätigten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Die Kläger halten die Finanzierung des Milliardenprojekts für verfassungswidrig, weil sich Stadt, Land und Bund in Form der Deutschen Bahn gemeinsam beteiligen. Dem folgte auch der VGH nicht. Das Grundgesetz verbiete nicht, dass Bund, Länder und Gemeinden bei komplexen Infrastrukturprojekten zusammenarbeiteten, hieß es. Das Bürgerbegehren sei damit „unzulässig, weil es darauf ziele, dass die Beklagte gegen vertragliche Bindungen verstoße“. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Die Mitunterzeichner des Bürgerbegehrens hatten in dem Berufungsverfahren geklagt, weil ihr Begehren mit rund 35 000 Unterschriften 2011 nicht zugelassen worden war. Sie wollten, dass ein Bürgerentscheid die Stadt Stuttgart dazu zwingt, aus dem Projekt auszusteigen.