Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen das Projekt Stuttgart 21 verhandelt, am Mittwoch aber noch keine Urteile gesprochen. Kommende Woche stehen drei weitere Verhandlungen an.

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Mittwoch zwei Klagen zu Stuttgart 21 verhandelt – ein Urteil gab es aber noch nicht. Zum Geschäftsschluss der Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) liefen die Verhandlungen noch. Die Richter würden gerade über die Beweisanträge beraten, sagte Thomas Haller, der Sprecher des VGH.

 

Hausbesitzer fürchtet Schäden durch den Fildertunnel

Im einen Verfahren klagt ein Hausbesitzer – nicht gegen die Bahn, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland –, weil er Schäden an seinem Grundstück oder seiner Immobilie befürchtet. Das Grundstück wird in einer Tiefe von 124 Metern vom Fildertunnel tangiert werden; durch einen Dammring könne es zu Absenkungen des Grundwassers und damit zu Schäden kommen. Im zweiten Verfahren geht es um grundsätzliche Fragen: Der Kläger hält Stuttgart 21 nicht für ausreichend finanziert und sieht auch planerische Missgriffe; aus diesem Grund sei der Planfeststellungsbeschluss 1.1 (Hauptbahnhof) rechtswidrig, so der Kläger.

Drei weitere Verfahren am kommenden Mittwoch

Diese zweitgenannte Klage ist bereits einmal am Verwaltungsgerichtshof verhandelt worden. Schon im Jahr 2005 hatte der Kläger die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Zweifel gezogen; der VGH wies die Klage aber im April 2006 ab. Die neue Klage ist bereits vor zwei Jahren eingereicht worden.

Am kommenden Mittwoch, 9. Juli, wird der VGH drei weitere Verfahren verhandeln. Die Kläger, deren Häuser vom Fildertunnel unterfahren werden, fürchten um die Standsicherheit ihrer Gebäude.