Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Donnerstag zwei Klagen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Das Gericht sieht keine neuen Fakten, die das Projekt in Frage stellten.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Donnerstag zwei Klagen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen.

 

Im einen Verfahren (AZ: 5 S 2429/12) hatte der frühere Miteigentümer eines Grundstücks an der Sängerstraße 4 gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses 1.1 (Hauptbahnhof) und 1.2 (Fildertunnel) geklagt. Das Projekt sei nicht ausreichend finanziert und voller planerischer Missgriffe, so der Vorwurf.

Klage zwar zulässig, aber unbegründet

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nun am Mittwoch die Beweisanträge des Klägers abgelehnt und am Donnerstag das Urteil verkündet. Der Senat entschied, dass die Klage unzulässig sei, soweit sie den Abschnitt des Fildertunnels betreffe. Für den Bereich des Hauptbahnhofes sei die Klage zwar zulässig, aber unbegründet. Der Planabschnitt sei rechtskräftig entschieden und könnte nur widerrufen werden, wenn neue Tatsachen vorlägen – daran fehle es aber: „Die Tatsachen, die der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des neuen Hauptbahnhofes zugrunde gelegen haben, sind unverändert. Der vom Kläger benannte Gutachter bewertet sie lediglich anders als die Gutachter der Bahn“, so der VGH.

Der Kläger war bereits 2006 gescheitert, den Planabschnitt anzufechten. Auch die Klage gegen den Abriss des Wohnhauses an der Sängerstraße 4, in dem er selbst eine Wohnung besaß, war nicht erfolgreich gewesen. Das Haus stand auf der Fläche, wo der unterirdische Hauptbahnhof in den Fildertunnel übergehen soll; es wurde im Oktober vergangenen Jahres abgerissen.

Sachverständiger kritisiert die Richter

Christoph Engelhardt von WikiReal.org, der als Sachverständiger den Kläger unterstützte, kritisierte die Entscheidung des VGH. Es gebe sehr wohl neue Tatsachen seit dem letzten Verfahren 2006; zum Beispiel sei ein Gutachten zu den Personenströmen im neuen Hauptbahnhof, bei dem die Bahn mit nur 32 Züge simuliert habe, erst 2012 veröffentlicht worden. Engelhardt: „Mit der Ablehnung der entsprechenden Beweisanträge verlässt den VGH leider der Mut, den größten technisch-wissenschaftlichen Betrugsfall Deutschlands aufzuklären.“ Der Senat des VGH hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zugelassen. Der Kläger kann aber die Entscheidung der Nichtzulassung binnen eines Monats anfechten.

In einem zweiten Verfahren (AZ: 5 S 1034/13) war es am Mittwoch um die Standsicherheit eines Gebäudes gegangen, das vom Fildertunnel unterquert wird. Der Kläger fürchtet Schäden an seinem Haus. Diese Klage wurde laut VGH-Sprecher Karsten Harms ebenfalls abgewiesen.