Basis ist die Sprechklausel aus dem S-21-Finanzierungsvertrag der Projektpartner aus dem Jahr 2009, die nur in dem damals für völlig unrealistisch gehaltenem Fall genutzt werden sollte, wenn der Kostendeckel von 4,5 Milliarden Euro gesprengt wird. Darin heißt es: „Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf.“ Dabei vertritt das Land die anderen Projektpartner Stadt Stuttgart und Regionalverband Stuttgart. Die Bahn steht auch bei ihrem Aufsichtsrat in der Pflicht. Dieser hatte den Konzernvorstand im März 2013 beauftragt, eine Beteiligung der Projektpartner an den Mehrkosten einzufordern und dies notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.