Berichtigung Eine weitere rechtliche Hürde für den Polizeieinsatz im Schlossgarten ist beiseite geräumt. Das Land will die Fläche bald an die Bahn übergeben.

Stuttgart - Eine weitere rechtliche Hürde für die Räumung des Stuttgarter Schlossgartens für die Stuttgart-21-Bauarbeiten ist aus dem Weg geräumt: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lehnte eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab. Zwei Stuttgarter wollten damit das Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Stuttgarter Schlossgarten einstweilen aussetzen lassen. * Anhängig ist noch eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND).

 

*Berichtigung: In der ersten Fassung dieses Textes wurde der Sachverhalt nicht korrekt dargestellt. Richtig ist, dass nur ein Zusatzantrag zweier Beschwerdeführer in dem noch nicht beendeten Beschwerdeverfahren abgelehnt wurde. In dem Zusatzantrag wurde die Aussetzung des Sofortvollzugs des Aufenthalts- und Betretungsverbots beantragt. Es wurde nur der Zusatzantrag abgelehnt. Über die Beschwerde ist noch nicht entschieden.

Nach zunächst unterschiedlichen Informationen von Landesregierung und Polizei wurde am Mittwoch dann auch die Übergabe der Flächen im Mittleren Schlossgarten an die Bahn für kommenden Montag vereinbart.

Der Krimiautor Heinrich Steinfest und der Produzent und Jazzmusiker Torsten Krill hatten gegen eine Verfügung der Landeshauptstadt geklagt, da sie sich durch das Verbot in ihren Grundrechten verletzt sahen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Eilanträge abgelehnt, daraufhin hatten sie beim VGH Beschwerde eingelegt. Im Stuttgarter Schlossgarten steht wegen der geplanten Baumfällarbeiten voraussichtlich in der kommenden Woche die Räumung des Protestcamps an.

Der Verwaltungsgerichtshof folgte jedoch der Einschätzung des Stuttgarter Gerichts. Es überwiege das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Arbeiten. Das Aufenthalts- und Betretungsverbot sei gerechtfertigt, da nach den Protesten in der Vergangenheit die Prognose gerechtfertigt sei, dass es mit Beginn der Baumfällarbeiten „zur Begehung von Straftaten wie Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch“ kommen werde. Rechtlich sei an der Form nichts zu beanstanden.

Verwirrung über Flächenübergabe an Bahn

Am Mittwoch gab es zunächst Verwirrung darüber, wann die Flächen im Mittleren Schlossgarten vom Land an die Deutsche Bahn übergeben werden. Ein Sprecher des baden-württembergischen Staatsministeriums sagte noch am Morgen, dass zunächst die Verfahren am VGH entschieden werden müssten. Vorher könne die Polizei nicht mit den Vorbereitungen für die Räumung weitermachen. Dadurch sei die Sicherheit nicht gewährleistet. Einem Polizeisprecher zufolge waren die Verfahren beim VGH jedoch bisher nicht maßgeblich für die Vorbereitungen.

Laut Polizeisprecher hätten die Verfahren keine aufschiebende Wirkung auf die Bauarbeiten und damit auf die Vorbereitungen. Diese seien gestoppt worden, nachdem am Dienstag deutlich geworden sei, dass die Flächen noch nicht an die Bahn übergeben worden sind. Damit hätte die Bahn nicht mit den Bauarbeiten beginnen können.

Noch im Laufe des Tages kam dann aber die Wende. Die Bahn sei auf die Landesregierung zugekommen, sagte ein Sprecher von Finanzminister Nils Schmid (SPD) der Nachrichtenagentur dapd. Die Flächen würden am Montag vertragsgemäß übergeben.

Rülke verlangt Stellungnahme von Kretschmann

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, vermutet in den zuvor gestoppten Planungen einen direkten Eingriff der Landesregierung in die Polizeivorbereitungen. „Wenn sich herausstellen sollte, dass der Polizei direkte Anweisungen gegeben wurden, dann hätte Grün-Rot wie der Befehlshaber eines Bananenstaates gehandelt“, sagte er. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) solle sich dazu äußern, forderte Rülke. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk, sprach von einem Skandal. „Es kann nicht sein, dass Grün-Rot den bereits geplanten Polizei-Einsatz für die Baumfällarbeiten im Schlossgarten und die Räumung des Schlossgartens wieder absagt“, meinte er.

Der Schlossgarten ist in Landesbesitz. Per Vertrag hatte Grün-Rot der Deutschen Bahn am 20. Januar die Nutzung des Areals gestattet. Dabei gehe es um die Fläche, auf der das sogenannte Trogbauwerk des Tiefbahnhofs errichtet werden soll.

Am Verwaltungsgerichtshof wir nun noch ein Eilantrag des BUND zum Stopp der Bauarbeiten verhandelt. Der Umweltschutzorganisation zufolge wurde der Artenschutz nicht genügend berücksichtigt.