Exklusiv Der Bund will mit einer Gesetzesänderung die Stilllegung von Bahnhöfen erleichtern. Stuttgart-21-Kritiker sehen darin ein „Lex S 21“ – und zwei wichtige Länder dementieren nun, dass sie wie vom Bund angegeben das Gesetz bestellt hätten.

Stuttgart - Wie berichtet, sieht ein Gesetzentwurf vom 12. September aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, Paragraf 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zu entschärfen. Bisher ist dort festgelegt, dass wichtige Bahnhöfe und Strecken nur stillgelegt werden dürfen, wenn sich niemand mehr für deren Weiterbetrieb findet. Zudem hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) solche Pläne zu prüfen. Dieser strenge Schutz, den die Bundesländer nach der Bahnreform durchsetzten, soll fast ersatzlos wegfallen. Statt dessen soll der Betreiber der Infrastruktur – zumeist also die Deutsche Bahn – weitgehend freie Hand bei Stilllegungen erhalten.

 

Konkret soll ein Angebot an Dritte künftig in vielen Fällen „entbehrlich“ sein, zudem müsste ein Abbau dem EBA nur noch angezeigt werden. Eine Prüfung durch die Behörde entfiele.

Im Stuttgarter Verkehrsministerium stößt das Vorhaben Dobrindts auf Ablehnung. „Eine Erleichterung des Rückbaus über die bestehenden Regelungen hinaus wäre grundfalsch und nicht zukunftsweisend. Sie widerspräche den Interessen der Länder, die den Schienenpersonennahverkehr bestellen und diesen ausbauen wollen“, sagte Minister Winfried Hermann der StZ. Leistungsfähige Infrastruktur sei für die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und den Ausbau des Nahverkehrs unabdingbar. Schon jetzt gebe es vielfach Engpässe auch wegen der damaligen „Bilanzbereinigung“ bei der Deutschen Bahn für den einst geplanten Gang an die Börse.

Im Bundesverkehrsministerium wird der Gesetzentwurf mit Änderungswünschen der Länder begründet. Auch bei der Verkehrsministerkonferenz seien die AEG-Änderungen Thema gewesen. „Der Gesetzentwurf wird eingebracht, wenn die Prüfung der Vorschläge abgeschlossen ist und Konsens über das Gesamtpaket besteht“, erklärte eine Sprecherin Dobrindts.

NRW: Wir haben Lex S21 nicht bestellt

Im Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen stößt diese Darstellung auf Kopfschütteln. Es gebe zwar Änderungswünsche der Länder, diese zielten aber auf eine „Harmonisierung“ der AEG-Vorschriften und nicht auf geringere Anforderungen an die Stilllegung von Bahnanlagen, sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Michael Groschek (SPD).

Der Bund habe nur eine Änderung des Paragrafen 11 AEG aus dem Gesamtpaket herausgenommen und den Ländern zur Anhörung übersandt. Die Landesregierung, so der Sprecher, habe dieses Vorgehen als „nicht zweckmäßig zurückgewiesen“.

Verkehrsexperten der Opposition im Bundestag befürchten aber, dass die Bundesregierung die Gesetzesänderung auch ohne Zustimmung des Bundesrats umsetzen kann. Kritiker von Stuttgart 21 sehen in der geplanten Änderung des Paragrafen 11 AEG eine „Lex S 21“, die das Projekt erleichtern solle.