Das Eisenbahn-Bundesamt erteilt der Idee eines Gremiums zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens von Stuttgart 21 eine Absage.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die für die Genehmigung der Stuttgart-21-Pläne zuständige Behörde, das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), lehnt einen sogenannten Steuerkreis für Planrechtsfragen ab. Ein solches Gremium hatte Bahn-Infrastrukturvorstand Volker Kefer in der jüngsten Lenkungskreissitzung der Projektpartner im November vorgeschlagen. In einer solchen Runde sollten „Planfeststellungs- und -änderungsverfahren optimiert und möglichst beschleunigt werden“, hatte die Bahn erklärt. Das Eba indes mag sich an der vorgeschlagenen Einrichtung nicht beteiligen. Es verweist auf seine Unabhängigkeit.

 

Behörde zweifelt am Sinn des Gremiums

Moritz Huckebrink, Sprecher der Bonner Behörde, erklärt zwar, ein zusätzlicher Austausch könne zielführend sein, „wenn es mit Blick auf die angestrebte Inbetriebnahme etwa darum geht, in Einzelfällen Besonderheiten der bautechnischen Nachweisführung zu klären“ gebe. Fragen, die sich aus dem Genehmigungsprozedere, dem sogenannten Planfeststellungsverfahren ergeben, können nach Ansicht des Eba hingegen nicht diskutiert werden. Zu beachten sei, „dass diese Verfahren gesetzlich eindeutig geregelt sind. Es besteht zu Recht der Anspruch auf eine größtmögliche Unabhängigkeit der Planfeststellungsbehörde“, teilt Huckebrink mit. Dem Steuerkreis wären deswegen „weder die Inhalte noch die Zeitschiene eines Planrechtsverfahrens zugänglich“.

Volker Kefer hatte bei der Vorstellung der Idee auf gute Erfahrungen verwiesen, die die Bahn mit einem vergleichbaren Gremium bei Bau der jüngst eröffneten Schnellfahrstrecke zwischen Erfurt und Halle/Leipzig gemacht habe. Einen Vergleich, den Huckebrink so nicht stehen lassen will. Die Ausgangslage sei schlicht eine andere gewesen. „Bei den Gesprächen ging es nicht um Planfeststellung, sondern um die bautechnische Nachweisführung bei bestimmten Detailfragen im Vorfeld der Inbetriebnahme.“ Dieses Engagement des Eba, das Huckebrink als „Unterstützung der unternehmerischen Tätigkeiten der Deutschen Bahn“ wertet, sei „allerdings eine Ausnahme“.

Hilfestellung mit der Bahn zusammen erarbeitet

Damit diese Art der Hilfestellung nicht häufiger in Anspruch genommen werden muss, empfiehlt Huckebrink die von seiner Behörde bereitgestellten Informationen. Schließlich könne die Bahn die Verfahrensdauer beeinflussen, etwa dadurch, dass sie „beispielsweise  die Antragsunterlagen gut vorbereitet“. Der Sprecher verweist auf den „Leitfaden Antragsunterlagen“ seines Hauses, in dem „Inhalt, Gestalt und Umfang der vorzulegenden Unterlagen konkretisiert“ werde. Zudem biete das Papier „Musterunterlagen, die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn entstanden sind“.