Wir haben noch einmal zusammengefasst, ab wann und wie lange in Stuttgart Schnee geräumt und gestreut werden muss.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Mit Beginn der Winterzeit stellt sich jedes Jahr erneut die Frage: Wann genau müssen Gehwege in Stuttgart vom Schnee befreit werden? Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege gibt hier klare Regeln vor.

 

Räumpflicht: Uhrzeiten und Umfang

Die Räumpflicht gilt für alle Straßenanlieger, also Eigentümer oder Mieter von Grundstücken, die an öffentliche Wege angrenzen. Wer dazu verpflichtet ist, muss an Werktagen bis spätestens 7:00 Uhr, an Samstagen bis 8:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr den Gehweg schnee- und eisfrei halten.

Fällt Schnee tagsüber (bis 21:00 Uhr), muss er unverzüglich geräumt werden, sobald es die Sicherheit der Fußgänger erfordert. Die Mindestbreite für geräumte Wege beträgt in der Regel 1,50 Meter, um einen sicheren Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Für jeden Hauszugang ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 Meter Breite zu räumen.

Streupflicht bei Glätte

Auch bei Schnee- und Eisglätte ist schnelles Handeln gefragt. Die Flächen müssen zu denselben Zeiten wie beim Schneeräumen gestreut werden. Hierbei ist die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen nicht erlaubt, außer bei Eisregen – und selbst dann sollte der Einsatz so gering wie möglich gehalten werden.

Besonderheiten an Haltestellen

An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel sind die Gehwege bis zur Bordsteinkante freizuhalten. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die den Zugang zur Wartehalle oder das Ein- und Aussteigen ermöglichen.

Strafen bei Verstößen

Wer seiner Räum- oder Streupflicht nicht nachkommt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 500 Euro. Auch kleinere Verstöße können mit mindestens 5 Euro geahndet werden.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.