Clubs müssen als Orte der Kultur betrachtet werden, fordern Vertreter der Szene. Im Bauausschuss des Bundestages diskutieren sie am Mittwoch mit der Politik über das Thema.

Baden-Württemberg: Lea Krug (lkr)

Berlin/Stuttgart - Noch wird im Kellerclub am Rotebühlplatz getanzt. Doch bald hat das ein Ende. Das Gebäude samt Club soll demnächst abgerissen werden. Damit wird sich der Kellerclub in eine ganze Liste an Clubs einreihen, die in den vergangenen Jahren dicht machen mussten. Die Gründe dafür seien vielfältig, erklärt Colyn Heinze, der für die Schräglage im Vorstand des Clubkollektivs Stuttgart sitzt. Neben Anwohnerbeschwerden wegen des Lärms machen den Betreibern besonders die hohen Mieten zu schaffen. Heinze erklärt, dass potenziellen Neugründungen oftmals auch die derzeitige Baunutzungsverordnung im Weg steht. Ihre Überarbeitung wollen Politiker im Bauausschuss des Bundestages am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung diskutieren.

 

Clubs auf einer Stufe mit Theatern und Opern?

Was nach bürokratischem Papierkram klingt, hat es in sich. Weil Clubs im Gesetz gemeinsam mit Spielcasinos und Bordellen als Vergnügungsstätten gelten, haben sie in nur wenigen Gebieten die Chance auf eine Genehmigung. Vertreter der Szene fordern deshalb, Clubs künftig mit Theatern und Opern als kulturelle Einrichtungen einzustufen. So hätten sie in mehr Gebieten eine Chance auf Genehmigung. Während Vergnügungsstätten in vielen Gebieten nur „ausnahmsweise zulässig“ sind, sind Kultur-Einrichtungen, beispielsweise in Mischgebieten, „allgemein zulässig“.

„Wir sind die Schmuddelkinder der Baunutzungsverordnung“, kritisiert Steffen Kache, Vorstand der Live Musik Kommission (Verband der Musikspielstätten in Deutschland). „Hier geht es um Kultur, Stadtentwicklung und junge Menschen“, stellt Kache klar. In den vergangenen 30 Jahren sei die Clubkultur entstanden, doch in den Gesetzbüchern hätten sie bislang nicht Einzug gefunden. Wer bislang dachte, Clubs und Diskotheken seien irgendwie das gleiche, wird von Kache und seinen Mitstreitern eines Besseren belehrt. In ihrer Stellungnahme erklären sie, ein Club sei ein Ort, der sich aus einer Szene heraus entwickelt habe und in dem ein künstlerisches Programm geboten werde. Während die meisten Diskotheken Chartmusik aus der „Konserve“ spielen, realisierten Clubs ein ständig wechselndes Programm. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen sei dabei für die Gagen der Künstler vorgesehen.

Systemwidrige Abgrenzung?

Wolfgang Hopp, Rechtsanwalt für Öffentliches Bau- und Planungsrecht, hält die Abgrenzung der Rechtsprechung zwischen Anlagen für kulturellen Zwecken und Vergnügungsstätten sogar für „systemwidrig“. Er unterstützt die Forderung der Szene und will sich im Ausschuss zu dem Thema äußern. Die Rechtsprechung werde „nicht nach dem Gegenstand der Nutzung, sondern nach dem Ausmaß der nachteiligen Auswirkung“ vorgenommen. Hopp spricht sogar von einer „stigmatisierenden Einstufung“, die den positiven Wirkungen von Clubs auf stadtkulturelle Belange nicht gerecht werde.

Über Parteigrenzen hinweg ist man sich in Berlin offenbar einig, dass etwas getan werden muss. Linke, Grüne und FDP haben entsprechende Anträge eingebracht. Auch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU zeigen sich offen. „Eine Änderung zur Kulturstätte ist der Bedeutung der Clubkultur angemessen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup. Notwendig seien aber auch umsetzbare Regelungen zum Lärmschutz. Auch Kai Wegner, der baupolitische Sprecher der Union erklärt, er sei durchaus aufgeschlossen, Clubs bauplanungsrechtlich besser zu behandeln als bisher. Er erklärte darüber hinaus: „Das Ziel des nachbarschaftlichen Miteinanders von Clubbetreibern und Anwohnern erfordert zugleich sehr viel Fingerspitzengefühl.“

Colyn Heinze vom Stuttgarter Clubkollektiv schaut optimistisch in die Zukunft. Auch weil der Gemeinderat beschlossen hat, eine Koordinierungsstelle fürs Stuttgarter Nachtleben einzurichten. Ein sogenannter Nachtbürgermeister soll künftig zwischen Stadt, Anwohnern und Clubs vermitteln.