Der Alte Friedhof in Stuttgart-Degerloch ist nicht mehr zeitgemäß. Die Gräber liegen zu dicht beieinander. Das möchte die Stadt verändern. Doch bis es so weit ist, kann noch einige Zeit verstreichen.

Degerloch - Lange dauert es nicht, bis man die Stelle gefunden hat. Auf dem älteren Teil des Alten Friedhofs, wenige Meter links vom Eingang an der Jahnstraße entfernt, tut sich eine große Wiese ohne Gräber auf. Besonders schön sieht das nicht aus – vor allem, weil der Kontrast groß ist zu den dicht an dicht liegenden Gräbern ringsum.

 

Seltsam, dachte sich die SPD-Fraktion im Bezirksbeirat: Warum werden keine neuen Grabnutzungsrechte erteilt, damit die Lücke geschlossen werden kann? „Es leuchtet nicht ein, warum dies nicht geschieht“, sagte der SPD-Sprecher Ulrich-Michael Weiß zum Antrag seiner Fraktion, in der sie Auskunft von der Verwaltung verlangt. Die Degerlocher CDU hatte 2010 einen ähnlichen Antrag gestellt – konnte sich aber nicht an den Inhalt des seither verschollenen Antwortbriefs erinnern.

Die Abstände zwischen den Gräbern werden verändert

Warum das Amt derzeit keine neuen Grabnutzungsrechte erteilt, erklärt Karola Ortmann. Sie ist stellvertretende Leiterin der Abteilung „Bestattungen und Gräberverwaltung“ beim Friedhofsamt. „In diesem Bereich des Alten Friedhofs führen wir derzeit eine Neuplanung durch“, sagt sie. Dabei lege das Amt von Neuem fest, wo und in welchem Abstand Grabstätten entstehen. „Es ist mit einem Bebauungsplan bei einem Neubau vergleichbar“, so Ortmann.

Die Neuplanung sei notwendig, weil die derzeitige Belegung zu eng und die Zwischenwege nicht breit genug seien. „Man kommt mit den Wagen nicht mehr richtig durch“, erklärt Ortmann. Weil die Ansprüche an die Friedhofspflege sich verändert haben, seien heute andere Fahrzeuge im Einsatz. Und auch an Rollstuhlfahrer habe man bei früheren Planungen nicht gedacht.

Die Ruhezeit eines Grabs beträgt 20 Jahre

Um die Neuplanung voranzubringen, verlängert das Friedhofsamt auslaufende Grabnutzungsrechte auf dem Degerlocher Alten Friedhof erst einmal nicht. „Wenn die Gräber immer belegt sind, kann man die Neuplanung nicht machen“, sagt Ortmann. Das Ganze kann sich hinziehen, denn die Ruhezeit eines Grabfelds beträgt zwanzig Jahre. Unter Ruhezeit versteht man die Zeit nach der Bestattung, in der Angehörige über das Grab verfügen, es zum Beispiel bepflanzen dürfen. „Die Stadt kann in dieser Zeit natürlich nicht ans Grab ran“, sagt Ortmann.

Zudem sei zu beachten, dass es Familiengräber gebe, die von Generation zu Generation weitergenutzt würden. Und Angehörige können die Grabnutzungsrechte nach den 20 Jahren Ruhezeit verlängern. In diesem Fall lasse man das zu und greife nicht ein, sagt sie.

Für eine Neuplanung sei es aber gar nicht erforderlich, dass ein kompletter Abschnitt frei von Gräbern sei. „Wir warten, bis die Anlage einigermaßen frei ist. Auch wenn sich noch vereinzelt Gräber darauf befinden, ist eine Neuplanung möglich.“ Während sich für Außenstehende also der Eindruck aufdrängen kann, als würde nichts passieren, wartet das Amt lediglich auf den richtigen Zeitpunkt.