Auf den schmalen Verbindungsweg zwischen der Eulerstraße und der Herschelstraße in Stuttgart-Dürrlewang ist ein Fahrrad aufgezeichnet worden. Ein Anwohner sieht darin eine Gefahr für spielende Kinder.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Dürrlewang - Der Verbindungsweg zwischen den Sackgassen ist im Sommer ein regelrechtes Spielparadies für Kinder, berichtet Hans Martin Wörner. Er wohnt an der Wendeplatte der Herschel-straße, unweit des kleines Weges, der die Straße mit der Eulerstraße verbindet. Es handelt es sich um einen sogenannten befahrbaren Wohnweg. Das heißt, dass der Weg für den Durchgangsverkehr gesperrt ist, Anwohner und Anlieferer dürfen ihn aber nutzen. Der schmale Weg ist mit einem Pfosten versehen, von Autos geht für die spielenden Kinder also kaum Gefahr aus. Zwar haben Anwohner und Lieferdienste einen Schlüssel, um den Pfosten umzulegen, aber jeder, der den Weg nutze, fahre vorsichtig, berichtet Wörner.

 

Er fürchtet, dass sich das bald ändert. Denn die Stadt hat den Weg mit Schildern und Bodenmarkierungen ausgestattet, auf denen ein Fahrrad zu sehen ist. „Das verschärft die Gefahr, wenn die Radfahrer denken, sie befänden sich auf einem regulären Radweg, auf dem sie einfach durchbrettern können“, sagt der Anwohner.

Anwohner wünscht sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung

Die Stadt erklärt auf Nachfrage, dass die Maßnahme keinen regulären Radweg markiert. „Vor Ort handelt es sich nach wie vor um einen befahrbaren Wohnweg. Die Annahme, dass die Verbindung zwischen Eulerstraße und Herschelstraße nun ein Radweg sei, trifft nicht zu“, erklärt das Ordnungsamt in einer schriftlichen Stellungnahme.

Die neue Art der Verkehrsführung bezeichnet Hans Martin Wörner als absurd. „Es fehlt eine Geschwindigkeitsregelung zur Sicherheit der Fußgänger und spielender Kinder.“ Zudem gebe es einen Fuß- und Radweg, nämlich circa 50 Meter nördlich. Er führt in West-Ost-Richtung zwischen den Wohnhäusern hindurch. „Es gibt keine Not für diese Neuregelung“, befindet Wörner. Die Stadt sieht in der Markierung keine erhöhte Gefährdung. „An der bisherigen Verkehrsregelung ändert sich nichts. Daher sehen wir auch keine Notwendigkeit, vor Ort Schrittgeschwindigkeit einzuführen“, schreibt das Ordnungsamt. Wo Schilder nichts anderes regeln, gelte die Grundregel der Straßenverkehrsordnung: „Gegenseitige Rücksichtnahme und keine Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer.“

Die Stadt verweist auf gegenseitige Rücksichtnahme

Hintergrund der Maßnahme in Dürrlewang sei, dass im Zuge der Radverkehrsförderung nach und nach alle Sackgassenbeschilderungen im gesamten Stadtgebiet ausgewechselt werden, heißt es vom Ordnungsamt. „Wo Fußgänger und Radfahrer trotz Sackgassenbeschilderungen weiter kommen, werden neue Schilder aufgestellt.“ Nämlich ein Verkehrszeichen, das eine durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer markiert.

Für den Anwohner stellen sich weitere Fragen. Wer kümmert sich künftig um die Pflege des Wegs? „Bisher pflegen die Anwohner den Weg, kehren das Laub weg oder schippen Schnee“, sagt Wörner. „Hier bleibt alles wie bisher“, heißt es dazu vom Ordnungsamt. Die neuen Markierungen dienten lediglich dazu, die Fußgänger und Radfahrer über die geltende Wegeführung zu informieren.