Für ein paar Minuten ist eine Urteilsverkündung am Landgericht Stuttgart aus den Fugen geraten: Ein Kumpel des Angeklagten hat den Vorsitzenden Richter beleidigt.

Stuttgart - Für einen Moment tritt die Verkündung des Urteils gegen einen 19 Jahre alten Mann vor der 3. Jugendstrafkammer des Landgerichts in den Hintergrund. „Moment“, ruft ein aufmerksamer Justizbeamter in Saal 16. Dann springt er vor den Saal und nimmt sich eine Gruppe junger Burschen zur Brust. Die Heranwachsenden, offenbar Kumpel des Angeklagten, filmen die Urteilsverkündung durch die Oberlichter des Saals. Der Beamte unterbindet das. Damit ist die Aufregung aber noch nicht vorbei.

 

„Der junge Mann rechts zeigt den Mittelfinger“, sagt Joachim Holzhausen, Vorsitzender Richter der 3. Strafkammer. Mehrere Justizbeamtinnen und -beamte machen den „Stinkefinger-Zeiger“ dingfest und führen ihn vor die Richterbank. Seine Personalien werden aufgenommen, dann darf er gehen. „Gegen Sie wird ein Verfahren wegen Beleidigung eingeleitet“, sagt der Staatsanwalt, als ihn der 19-Jährigen aus dem Kreis Esslingen kleinlaut passiert.

Das Opfer leidet immer noch an den Folgen

Das Verfahren geht wieder seinen Gang. Der ebenfalls 19-Jährige auf der Anklagebank wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren Jugendgefängnis verurteilt. In das Strafmaß fließen zwei frühere Urteile ein. Der Angeklagte hatte Mitte September vorigen Jahres mit mehreren Kumpeln nahe dem Berliner Platz in der Stuttgarter Innenstadt einen 38-Jährigen ohne erkennbaren Grund zusammengeprügelt. Das sich bis dato auswirkende Ergebnis: eine Schädelfraktur, ein Schädel-Hirn-Trauma, etliche Hämatome. Das Opfer leidet physisch und psychisch bis heute unter den Folgen.

Der 38-Jährige sei, nachdem ihm der Angeklagte zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, umgefallen „wie ein Dominostein“ und mit dem Kopf aufs Pflaster geknallt, so ein Zeuge. Danach sei das Opfer von mehreren aus der Gruppe mit Tritten traktiert worden. Ein Bursche im grünen Trainingsanzug habe auf den Schwerverletzten gespuckt, ehe sich die Angreifer davonmachten.

Richter sehen keinen Tötungsvorsatz

Der Fall war ursprünglich am Amtsgericht Stuttgart angeklagt gewesen. Die Richterin verwies ihn ans Landgericht, weil sie statt der Körperverletzung einen versuchten Totschlag für möglich hielt.

Letztlich seien dem in Heimen aufgewachsenen Angeklagten nur die zwei Faustschläge nachzuweisen, so der Richter. Über seine Komplizen hatte sich der 19-Jährige ausgeschwiegen. „Der Angeklagte hatte keinen Tötungsvorsatz“, sagt der erfahrene Jugendrichter. Erst zwei Wochen vor dem Vorfall war der junge Mann, gebürtig in Schwäbisch Hall, aus der Haft entlassen worden. „Eine rekordverdächtige Rückfallgeschwindigkeit“, so Richter Joachim Holzhausen weiter.

Wie bei Jugendstrafverfahren üblich, sehen die Richterinnen und Richter davon ab, dem Angeklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Die Verfahrenskosten des Opfers müsse er aber sehr wohl übernehmen. „Wer jemanden so verletzt, der muss auch die Auslagen des Opfers zahlen“, sagt Richter Holzhausen.