Die Verwaltung lehnt den Bauantrag eines Lebensmitteldiscounters im Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost ab. Bereits in der Vergangenheit gab es Unstimmigkeiten zwischen dem Konzern und der Stadt.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Fasanenhof - Mit einer Veränderungssperre verhindert die Verwaltung, dass sich der Discounter Lidl im Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost vergrößert. Im August 2017 hatte das Unternehmen einen Bauantrag zur Erweiterung der Verkaufsfläche um circa 114 Quadratmeter auf insgesamt etwa 1093 Quadratmeter und weitere bauliche Veränderungen eingereicht. Mit dem nun im Gemeinderat gefallenen Beschluss wird das Vorhaben des Discounters ausgebremst.

 

Warum will die Stadt die Lidl-Erweiterung nicht?

Die städtische Pressestelle erklärt, dass im besagten Bereich die zentralen Versorgungsbereiche, wie der nahe Europaplatz im Wohngebiet Fasanenhof, sowie Gewerbegebiete gesichert werden sollen. „Das Gewerbegebiet wird daher nicht als geeigneter Standort für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben gesehen“, erklärt Sprecherin Ann-Kathrin Gehrung.

Bereits, als sich der Lidl an der Heigelinstraße 4 ansiedelte, wollte die Verwaltung dagegen vorgehen. Ende der 1990er Jahre kaufte das Unternehmen das Areal und reichte den Bauantrag ein. Von Beginn an ging die Stadt gegen die Ansiedlung vor. Nach einem jahrelangen, aber letztlich verlorenen Rechtsstreit musste die Stadt das Vorhaben 2006 schließlich genehmigen. Im März 2008 eröffnete die Filiale am Kreisverkehr im Gewerbegebiet.

„Die jetzt von Lidl angestrebte Erweiterung mag zwar auf den ersten Blick quantitativ gering anmuten, wir sehen jedoch die Gefahr, dass der Standort an der Heigelin-straße qualitativ weiter aufgewertet wird und damit benachbarte Versorgungsbereiche weiter geschwächt werden können“, heißt es von der Pressestelle.

Sollen die Flächen für andere Ansiedlungen vorgehalten werden?

Generell soll das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost für Handwerk und produzierendes Gewerbe, Büro- und Verwaltungsgebäude vorgehalten werden. „Es geht hier weniger um die konkrete, nun mit der Erweiterung in Rede stehende Fläche, als vielmehr darum, dass Einzelhandel sich im Fasanenhof-Ost nicht (weiter) etabliert und gegebenenfalls weitere Einzelhandelsbetriebe anzieht“, sagt Gehrung. Denn diese würden dann weitere „wertvolle Gewerbeflächen“ in Anspruch nehmen.

„Mit anderen Worten: Mit der Verhinderung der Erweiterung wird voraussichtlich auf dieser Fläche kein produzierendes Gewerbe entstehen, es würden aber die Auswirkungen auf die benachbarten Versorgungsbereiche nicht weiter verschlechtert werden und der Etablierung weiterer Einzelhandelsflächen mit etwaiger Vorbildwirkungen im Gewerbegebiet entgegengewirkt werden“, erklärt die Pressesprecherin.

Sind solche Veränderungssperren gängig?

„Eine Veränderungssperre ist gängiges Mittel zur Verhinderung solcher Vorhaben“, erklärt Gehrung. Sie stelle aber kein alternatives Instrument zu einem Bebauungsplan dar, sondern sei vielmehr ein Sicherungsinstrument für einen Bebauungsplan während des Aufstellungsverfahrens. „Sie soll, vereinfacht gesagt, verhindern, dass während der Planaufstellung Vorhaben genehmigt werden müssen, die der Planung zuwider laufen. Daher setzt sie gerade voraus, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst worden ist“, heißt es von der Pressestelle.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat 2009 die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost beschlossen. Zwecke und Ziele sind unter anderem, festgelegte zentrale Versorgungsbereiche, wie das Zentrum Europaplatz und Gewerbegebiete am Schelmenwasen, zu erhalten und zu stärken. Diese Ziele sollen durch die Sperre gesichert werden. „Ein Ausbau des Versorgungsangebots am nicht integrierten Gewerbestandort Fasanenhof-Ost würde die Umsetzung der aufgezeigten Entwicklungsstrategie konterkarieren“, heißt es in der Gemeinderats-Beschlussvorlage zur Veränderungssperre.

Nach dem Antrag von Lidl 2017 hatte die Stadt diesen zunächst zurückgestellt, die zwölfmonatige Frist läuft am 7. November ab. Danach muss die Stadt über den Bauantrag entscheiden – mit der Veränderungssperre erteilt sie dem Unternehmen eine Abfuhr für die Erweiterung.