Es hatte sich angedeutet, nun ist es Gewissheit: Die 7-Tage-Inzidenz in Stuttgart ist fünf Tage lang unter dem Wert von 50. Daher können nun weitere Öffnungsschritte folgen. Diese gelten auch für Zoos, die Wilhelma wählt aber einen anderen Weg.

Stuttgart - In der Landeshauptstadt Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch, 2. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 43,2 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 50. Folglich sind nach der aktuell geltenden Coronaverordnung des Landes weitere Lockerungen möglich. Diese treten laut einer aktuellen Mitteilung der Stadt Stuttgart von Donnerstag, 3. Juni, an in Kraft.

 

Weiterhin Maskenpflicht in den Geschäften

Das wirkt sich vor allem auch auf den Einzelhandel aus. Dort sind nun weitere Öffnungen möglich. Die wichtigste Nachricht: Die Click-and-Meet-Regelung ab Freitag, 4. Juni, (Donnerstag ist ja Feiertag) fällt weg, ebenso die Testpflicht für Kundinnen und Kunden. Zu beachten ist aber: Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen maximal einen Kunden empfangen, Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Für die darüber hinausgehende Fläche ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter zulässig. Der Lebensmitteleinzelhandel ist davon ausgenommen. Es gilt aber weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind laut der Stadt Stuttgart nicht erlaubt.

Zehn Personen aus drei Haushalten dürfen sich treffen

Was ändert sich noch? Die Lockerungen erlauben Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt, auch nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.

Für Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen entfällt die Anmeldepflicht sowie die Personenbeschränkung und die Maskenpflicht im Freien. In Innenräumen muss aber weiterhin Maske getragen werden. Außerdem müssen die Einrichtungen nach wie vor ein Hygienekonzept vorweisen und die Kontaktdaten der Besucher erfassen.

Für die Wilhelma greifen sie jedoch noch nicht ab dem 3. Juni. Dies teilt der Stuttgarter Zoo in einer aktuellen Pressemitteilung am Mittwochnachmittag mit. Im Zoologisch-Botanischen Garten gelte vorerst weiter die Pflicht zu Besucherlimit, Maske, Online-Ticket und Schnelltest (mit den bekannten Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene) weiter. Derzeit seien daher nur die Außenbereiche zugänglich und die Häuser noch geschlossen. Wegen der Einschränkungen gelte ein vergünstigter Sondertarif.

Die Wilhelma erklärt das folgendermaßen: Da die Inzidenzwerte in Stuttgart bisher nur knapp unter 50 liegen und von Montag auf Dienstag wieder leicht gestiegen seien, werde die Wilhelma als Landesbetrieb nicht alle Auflagen ersatzlos streichen. Vielmehr strebe man Lockerungen in verantwortungsvollen Schritten an. Und weiter: „Deren Abstufung ist aktuell in Planung. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter.“

Und wann ändern sich diese Regeln (Inzidenz unter 50) wieder? Wenn die 7-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 50 liegt und das auch offiziell bestätigt ist.