2012 ist die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Jetzt ist ihr die Reststrafe erlassen worden.

Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker (65) ihre Reststrafe von 430 Tagen erlassen. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Becker war 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zunächst zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. 2014 entschieden die Richter dann unter Anrechnung anderer Strafen, die Reststrafe von 430 Tagen für vier Jahre auf Bewährung auszusetzen.

 

Diese Frist sei nun vorbei, und Becker habe sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen, sagte ein Gerichtssprecher. Daher habe der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Reststrafe erlassen. Dies erfolge in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt.

Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster waren 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus mit einem halbautomatischen Gewehr getötet worden. Wer die beiden Attentäter waren, konnte das Gericht trotz umfangreicher Beweisaufnahme nicht klären. Appelle an Verena Becker, über das Attentat auszusagen, damit die Morde aufgeklärt werden könnten, verhallten bisher ungehört.