Die Coronapandemie hat das Gastgewerbe stark getroffen und Arbeitsplätze gekostet. Die Landeshauptstadt übt sich nun in Verzicht.

Stuttgart - Das Gastgewerbe war von der Coronapandemie zwischen November 2020 und Mai 2021 besonders betroffen. Mehr als fünf Monate lang mussten die Betreiber Bars und Restaurants geschlossen halten, in Stuttgart konnten Gaststätten erst seit dem 24. Mai wieder mit Einschränkungen geöffnet werden. Die Stadt reagierte und stellte als Hilfe die Erweiterung von Flächen für die Außengastronomie und die Streichung der Gebühren in Aussicht, um die betroffenen Betriebe zu unterstützen, denn die finanziellen Hilfen des Bundes und des Landes glichen den Einnahmeausfall nicht aus.

 

Der Gemeinderat soll nun in der kommenden Woche in der ersten Sitzung nach der Sommerpause mit einer Satzungsänderung nachträglich den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtungsflächen billigen. Die Zustimmung des 60-köpfigen Gremiums gilt als sicher. Die Rückwirkung der Satzungsänderung zum 1. Januar 2021 sei zulässig und verfassungsrechtlich unbedenklich, schreibt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage. Bisher waren die Gebühren vorübergehend und unter Vorbehalt ausgesetzt gewesen. Mit dem formalen Beschluss verzichtet die Stadt in diesem Jahr auf Einnahmen in Höhe von rund 785 000 Euro. Nicht eingerechnet sind entfallende Einnahmen für die Vergrößerung der Außengastronomie. Am 18. und 19. September will die Stadt mit Freifahrten in Bus und Bahn Handel, Kultur und Gastronomie bei der Stuttgarter Mobilitätswoche beleben.