Ein ganz klarer Fall von Ironie des Schicksals. Ausgerechnet in Saal 1 des Stuttgarter Amtsgerichts findet das Verfahren gegen zwei Umweltaktivisten der Bewegung Letzte Generation statt. Dort bietet eine Fensterfront die allerbeste Sicht auf Deutschlands bekannteste Feinstaubadresse. Dass an der Messstation Am Neckartor mittlerweile keine Rekordwerte mehr verzeichnet werden, könnte unter anderem an den riesigen Luftfiltern liegen, die direkt vor dem Seitenflügel des Gerichts reihenweise aufgestellt wurden. Und dann hat an dieser weiterhin sehr stark befahrenen Stuttgarter Straßenecke auch noch der ADAC sein baden-württembergisches Hauptquartier.
Zum Rahmen gehören am Montagvormittag auch noch etwa 20 Demonstranten, die vor dem Gerichtsgebäude Solidarität mit den beiden Angeklagten bekunden. Zum Termin erscheinen konnte allerdings einer von ihnen nicht. Entschuldigt. Er befindet sich noch bis Anfang Dezember in „Beseitigungsgewahrsam“ der Münchner Polizei. Was gleich zu Beginn des Verfahrens ein Schlaglicht darauf wirft, wie die bayerische Justiz mit Umweltaktivisten umgeht, die mit Straßenblockaden auf ihre Ziele aufmerksam machen wollen. Sie werden zeitweise aus dem Verkehr gezogen. Gefordert wird von den Protestlern ein schnelles politisches Umschalten, damit das ausgegebene 1,5-Grad-Klimaziel noch erreicht wird. In Berlin wurden vorige Woche Geldstrafen gegen Aktivisten ausgesprochen, die durch Sitzblockaden Staus verursacht hatten. Darauf läuft am Ende auch das Stuttgarter Urteil raus.
Die Anklage lautet: Nötigung
In Stuttgart steht ein 34 Jahre alter Aktivist nun allein vor Gericht. Dem Studenten aus Stuttgart wird Nötigung vorgeworfen, weil er im Mai und Juni viermal zur morgendlichen Hauptverkehrszeit den Berufsverkehr an neuralgischen Punkten mit zwei weiteren Demonstranten zum Erliegen gebracht habe, und zwar am Albplatz in Degerloch, an der Friedrichwahl bei der Zufahrt Heilbronner Straße und vor dem Hauptbahnhof. Jedes Mal hätten sich lange Staus gebildet, und in den Autos sei es zu Wartezeiten bis zu 50 Minuten gekommen, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Auf diese Anklage zielen die Verteidiger des Angeklagten und von seinem in München festsitzenden Stuttgarter Mitstreiter ab. Dass nur ein Zeuge geladen ist, der die Anzeigen als zuständiger Beamter aufgenommen hatte, aber selbst nicht vor Ort gewesen sei, erscheint den Anwälten nicht angemessen. Sie fordern weitere Zeugenbefragungen und bezeichnen die Beweislage als dürftig, was beispielsweise die Länge der Staus und die dortige Wartezeit betrifft.
„Nicht jede Beeinträchtigung ist eine Straftat“, sagt der Rechtsanwalt Matthias Janko. Während sein Kollege Jonas Ganz die Richterin Christiane Heß zwischendurch unterbricht, weil er deren Fragen an den als Zeugen geladenen Kriminalhauptkommissar nicht für die richtigen hält.
An den Straßenbelag angeklebt soll der Angeklagte nicht gewesen sein
Der Angeklagte, der auch für die Pressearbeit des Stuttgarter Aktionskreises verantwortlich ist, ist offenbar bei den vier Blockaden in Stuttgart jeweils von Polizeibeamten von der Straße weggetragen worden. An den Straßenbelag angeklebt soll er aber nicht gewesen sein, so wie es bei solchen Aktionen immer wieder vorkommt. Die Stuttgarter Gruppe hat sich dahingehend geäußert, auf eine Rettungsgasse achten zu wollen.
Die Protestgruppe Letzte Generation war zuletzt nach einem am Ende tödlichen Verkehrsunfall in Berlin stark in die Kritik geraten. Auch Wut und Anfeindungen schlugen ihr massenweise entgegen. Eine 44 Jahre alte Radfahrerin war unter einen Betonmischer geraten. Ein Spezialfahrzeug zur Bergung der Frau stand in einem Stau, den die Letzte-Generation-Aktivisten durch ihre Sitzblockade verursacht hatten. Die Radfahrerin starb später im Krankenhaus. Ihr Tod wurde danach in einen direkten Zusammenhang mit dem verspätet am Unfallort angekommenen schweren Bergungsgerät gebracht und den Sitzblockieren öffentlich die Schuldfrage gestellt. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete jetzt unter Berufung auf einen Einsatz-Vermerk, die eingesetzte Notärztin habe ohnehin entschieden, kein Spezialfahrzeug zur Bergung der Frau einzusetzen. Dabei handele es sich immer um eine medizinische Einzelfallentscheidung.
Der tödliche Unfall in Berlin wirft Schatten
Der tragische Berliner Unfall wirft zwar einen Schatten auf das Stuttgarter Verfahren, doch thematisiert wird er am Amtsgericht an der Hauffstraße nicht. Dennoch wird dort das Urteil am Montag erst um 19.15 Uhr gesprochen. Zuvor weist das Gericht unter anderem einen Befangenheitsantrag der Verteidigung zurück. Zum Abschluss werden die Strafbefehle in Höhe von 2000 Euro für den anwesenden Aktivisten und von 5000 Euro für den Mitstreiter bestätigt.